Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Spid:
--- Zitat von: alterschlingel am 20.08.2019 14:11 ---Na wie toll, die habe ich jetzt seit 4 Monaten. Da steigt die Motivation gleich an >:(
...vielleicht geben sie sie mir dann ja erneut.
--- End quote ---
Du mißverstehst mich: die Zulage und die Möglichkeit, sie innerhalb der tariflichen Regelungen zu gewähren, entfällt für alle.
alterschlingel:
Weshalb entfällt diese Möglichkeit ?
Entfällt der § 18 im TV-H ?
Entschuldigt - jetzt komme ich nicht mehr mit.
Das eine "Neuauflage" der EGO den Dienstherrn dazu berechtigt, sämtliche Zulagen außer Kraft zu setzen, dass habe ich gelesen. Aber warum er sie mir nicht wieder zuteilen kann -so er denn möchte- dass weiß ich nicht.
Spid:
TB haben keinen Dienstherrn.
Ich habe doch bereits auf §18 Satz 2 TV-H verwiesen: „Die Zulage ist befristet und tritt mit Inkrafttreten einer Neuregelung der Tätigkeitsmerkmale für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil I oder Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Teils II der Anlage A oder für Beschäftigte nach Abschnitt 11 Unterabschnitt 1 bis 4 oder Abschnitt 21 Unterabschnitt 1 des Teils II der Anlage A insgesamt ohne Nachwirkung außer Kraft.“
alterschlingel:
….jaja, das habe ich ja gelesen. Bedeutet dieses "ohne Nachwirkung" jedoch, eine §18 Zulage kann nicht erneut (ein zweites mal !) zugeteilt werden ?
Spid:
Die Zulage insgesamt trifft außer Kraft. Das ergibt sich aus „Die Zulage [...] tritt [...] insgesamt [...] außer Kraft.“
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