@Spid
Auf die Gefahr hin, dass mich nun als Unwisssende völlig blamiere.
Das die beiden Dokumente nur nacheinander ihre Gültigkeit haben, ist mir durchaus bewußt.
Aber dennoch bezieht sich die Anlage 4 der Tarifeinigung doch auf die aktuellen Einstufungen, oder?
Du hast doch selbst im Beitrag #56 geschrieben:
"Dazu nimmst Du den TV-H, schlägst die Anlage A zum TV-H bei Teil II Abschnitt 21.1 auf, schaust, was bei E11 Fg. 3 steht. Dann schaust Du in Anlage 4 zur Tarifeinigung, ob dieses Tätigkeitsmerkmal jetzt bei einer höheren Entgeltgruppe steht."Damit stelle ich doch einen klaren Bezug zwischen den beiden Dokumenten her!
(Bei der momentanen E11 Fg3 kann ich es ja nachvollziehen, dass dies neu E12 Fg4 ergibt.)
Aber warum sollte E12 Fg3 in die E13 Fg 4 umgruppiert werden? Das erschließt sich mir einfach nicht.
@archybald
Naja, wie im Beitrag #67 geschrieben, kann ich da aber nur bedingt gleichen Wortlaut herauslesen.
Das wäre identisch:
"langjähriger praktischer Erfahrung,deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben"verweist aber lt. Tarifeinigung auf E12 Fg4 und nicht auf Fg3.
Boahh, das ganze ist echt nicht einfach