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[BW] Befähigung mindestens zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst?

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Idefix:
Hallo Zusammen,

eine Kommune in BW sucht einen "Sachbearbeiter, Stv. Ratschreiber für die Grundbucheinsichtstelle". In der Stellenausschreibung heißt eine der Voraussetzungen: Mindestens die Befähigung zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst.
 
Ich habe eine Bekannte, die hat in einem anderen Bundesland das erste juristische Staatsexamen ergattert, hat aber nie eine Laufbahnprüfung (weder Verwaltung- noch Justizdienst) abgelegt. Hat sie mit dem Ersten juristischen Staatsexamen die Befähigung mindestens zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst?

 

Organisator:
Nein.

Schaust Du in die §§ 7 und 19 BLV

Mayday:

--- Zitat von: Organisator am 11.06.2019 17:57 ---Nein.

Schaust Du in die §§ 7 und 19 BLV

--- End quote ---

Es geht hier lt. Eingangspost um Baden-Württemberg, nicht um den Bund.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Idefix am 11.06.2019 16:57 ---Ich habe eine Bekannte, die hat in einem anderen Bundesland das erste juristische Staatsexamen ergattert, hat aber nie eine Laufbahnprüfung (weder Verwaltung- noch Justizdienst) abgelegt. Hat sie mit dem Ersten juristischen Staatsexamen die Befähigung mindestens zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst?

--- End quote ---

Nein, die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 1 LBG BW sind nicht erfüllt.

Idefix:
OK, Danke für die Info, gebe ich so weiter.

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