Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BW] Befähigung mindestens zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst?
Skedee Wedee:
Bewerben kann sie sich ja trotzdem. Auch wenn es mit der Verbeamtung nicht hinhaut, wird sie unter Umständen als Tarifbeschäftigte eingestellt. ;) Wenn sie eine Absage bekommt: so what. Sie hat es zumindest probiert.
Organisator:
--- Zitat von: Mayday am 11.06.2019 18:37 ---
--- Zitat von: Organisator am 11.06.2019 17:57 ---Nein.
Schaust Du in die §§ 7 und 19 BLV
--- End quote ---
Es geht hier lt. Eingangspost um Baden-Württemberg, nicht um den Bund.
--- End quote ---
Sorry - aber so ein Posting hilft dem Thema überhaupt nicht weiter. :-[
SkeWes Hinweis auf die korrekte Rechtsgrundlage hingegen schon.
Idefix:
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Sachverhalt: In Baden-Württemberg führten bis Ende 2017 die Grundbücher die Notariate. Die Notariate wurden "reformiert" und viele Notariate zusammengeführt, aufgelöst etc. Die Grundbücher gingen z.B. ans Amtsgericht. In vielen Kommunen wurden die Notariate aufgelöst und die Städte und Gemeinden konnten - für die "Bürgerfreundlichkeit" - eine Grundbucheinsichtstelle einführen. Hierfür ist nun wieder ein Ratschreiber zu bestellen. Laut Gesetzgeber ist die Mindestvoraussetzung der Bestellung zum Ratschreibern: mindestens Laufbahnbefähigung des mittleren Justiz- oder Verwaltungsdienst. Wohlgemerkt, es muss keine Verbeamtung erfolgen, aber der/die Bewerber/in muss die Laufbahnbefähigung mD Justiz- oder Verwaltung haben. In der von mir angesprochene Kommune wird die Stelle als Beschäftigten-Stelle ausgeschrieben.
Trotzdem weiß ich jetzt, dass das Erste juristische Staatsexamen nur ein Studienabschluss in einem verwaltungsnahen Studiengang nach § 3 Abs. 2 LVO-IM i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 LBG darstellt. Meine Bekannte muss entweder zusätzlich eine mindestens dreijährige laufbahnentsprechende Berufstätigkeit vorweisen - was sie nicht kann - oder sie absolviert ein laufbahnqualifiziertendes Trainee-Programm
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Idefix am 13.06.2019 11:26 ---Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Sachverhalt: In Baden-Württemberg führten bis Ende 2017 die Grundbücher die Notariate. Die Notariate wurden "reformiert" und viele Notariate zusammengeführt, aufgelöst etc. Die Grundbücher gingen z.B. ans Amtsgericht. In vielen Kommunen wurden die Notariate aufgelöst und die Städte und Gemeinden konnten - für die "Bürgerfreundlichkeit" - eine Grundbucheinsichtstelle einführen. Hierfür ist nun wieder ein Ratschreiber zu bestellen. Laut Gesetzgeber ist die Mindestvoraussetzung der Bestellung zum Ratschreibern: mindestens Laufbahnbefähigung des mittleren Justiz- oder Verwaltungsdienst. Wohlgemerkt, es muss keine Verbeamtung erfolgen, aber der/die Bewerber/in muss die Laufbahnbefähigung mD Justiz- oder Verwaltung haben. In der von mir angesprochene Kommune wird die Stelle als Beschäftigten-Stelle ausgeschrieben.
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Danke für die Info. Jetzt ist der Sachverhalt klarer.
--- Zitat von: Idefix am 13.06.2019 11:26 ---Trotzdem weiß ich jetzt, dass das Erste juristische Staatsexamen nur ein Studienabschluss in einem verwaltungsnahen Studiengang nach § 3 Abs. 2 LVO-IM i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 LBG darstellt. Meine Bekannte muss entweder zusätzlich eine mindestens dreijährige laufbahnentsprechende Berufstätigkeit vorweisen - was sie nicht kann - oder sie absolviert ein laufbahnqualifiziertendes Trainee-Programm
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Die HS Kehl bietet wieder ab Herbst 2019 ein Trainee-Programm an. Allerdings hat das Trainee-Programm in einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst zu erfolgen - Sie benötigt also einen Arbeitgeber. Daher würde ich trotzdem die Bewerbung probieren und im Bewerbungsschreiben darauf hinweisen, dass man gerne bereit ist, sich selbst im Rahmen des Trainee-Programms auf eigene Kosten fortzubilden. Der Arbeitgeber würde sicherlich keinerlei Kosten übernehmen, aber so hätte sie zumindest den Einstieg in die Verwaltung. Im Zeitalter der Online-Bewerbung ist eine Bewerbung schnell und günstig verschickt. Wenn sie eine Absage erhält, dann ist das halt eben so. Aber wenn sie es nicht probiert, hat sie für die Stelle von vornherein verloren.
Idefix:
Perfekt - vielen Dank für den Hinweis von der HS Kehl. Ich habe ihr schon zu der Bewerbung geraten - wie Du sagst, Skedee Wedee, wenig Kosten- und Zeitaufwand und wer weiß...
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