Autor Thema: [BW] Befähigung mindestens zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst?  (Read 8304 times)

Idefix

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Hallo Zusammen,

eine Kommune in BW sucht einen "Sachbearbeiter, Stv. Ratschreiber für die Grundbucheinsichtstelle". In der Stellenausschreibung heißt eine der Voraussetzungen: Mindestens die Befähigung zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst.
 
Ich habe eine Bekannte, die hat in einem anderen Bundesland das erste juristische Staatsexamen ergattert, hat aber nie eine Laufbahnprüfung (weder Verwaltung- noch Justizdienst) abgelegt. Hat sie mit dem Ersten juristischen Staatsexamen die Befähigung mindestens zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst?

 
« Last Edit: 12.06.2019 03:04 von Admin2 »

Organisator

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Nein.

Schaust Du in die §§ 7 und 19 BLV

Mayday

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Nein.

Schaust Du in die §§ 7 und 19 BLV

Es geht hier lt. Eingangspost um Baden-Württemberg, nicht um den Bund.

Skedee Wedee

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Ich habe eine Bekannte, die hat in einem anderen Bundesland das erste juristische Staatsexamen ergattert, hat aber nie eine Laufbahnprüfung (weder Verwaltung- noch Justizdienst) abgelegt. Hat sie mit dem Ersten juristischen Staatsexamen die Befähigung mindestens zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst?

Nein, die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 1 LBG BW sind nicht erfüllt.

Idefix

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OK, Danke für die Info, gebe ich so weiter.

Skedee Wedee

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Bewerben kann sie sich ja trotzdem. Auch wenn es mit der Verbeamtung nicht hinhaut, wird sie unter Umständen als Tarifbeschäftigte eingestellt.  ;) Wenn sie eine Absage bekommt: so what. Sie hat es zumindest probiert.

Organisator

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Nein.

Schaust Du in die §§ 7 und 19 BLV

Es geht hier lt. Eingangspost um Baden-Württemberg, nicht um den Bund.

Sorry - aber so ein Posting hilft dem Thema überhaupt nicht weiter.  :-[
 SkeWes Hinweis auf die korrekte Rechtsgrundlage hingegen schon.

Idefix

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Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Sachverhalt: In Baden-Württemberg führten bis Ende 2017 die Grundbücher die Notariate. Die Notariate wurden "reformiert" und viele Notariate zusammengeführt, aufgelöst etc. Die Grundbücher gingen z.B. ans Amtsgericht. In vielen Kommunen wurden die Notariate aufgelöst und die Städte und Gemeinden konnten - für die "Bürgerfreundlichkeit" - eine Grundbucheinsichtstelle einführen. Hierfür ist nun wieder ein Ratschreiber zu bestellen. Laut Gesetzgeber ist die Mindestvoraussetzung der Bestellung zum Ratschreibern: mindestens Laufbahnbefähigung des mittleren Justiz- oder Verwaltungsdienst. Wohlgemerkt, es muss keine Verbeamtung erfolgen, aber der/die Bewerber/in muss die Laufbahnbefähigung mD Justiz- oder Verwaltung haben. In der von mir angesprochene Kommune wird die Stelle als Beschäftigten-Stelle ausgeschrieben.

Trotzdem weiß ich jetzt, dass das Erste juristische Staatsexamen nur ein Studienabschluss in einem verwaltungsnahen Studiengang nach § 3 Abs. 2 LVO-IM i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 LBG darstellt. Meine Bekannte muss entweder zusätzlich eine mindestens dreijährige laufbahnentsprechende Berufstätigkeit vorweisen - was sie nicht kann - oder sie absolviert ein laufbahnqualifiziertendes Trainee-Programm 


 

Skedee Wedee

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Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Sachverhalt: In Baden-Württemberg führten bis Ende 2017 die Grundbücher die Notariate. Die Notariate wurden "reformiert" und viele Notariate zusammengeführt, aufgelöst etc. Die Grundbücher gingen z.B. ans Amtsgericht. In vielen Kommunen wurden die Notariate aufgelöst und die Städte und Gemeinden konnten - für die "Bürgerfreundlichkeit" - eine Grundbucheinsichtstelle einführen. Hierfür ist nun wieder ein Ratschreiber zu bestellen. Laut Gesetzgeber ist die Mindestvoraussetzung der Bestellung zum Ratschreibern: mindestens Laufbahnbefähigung des mittleren Justiz- oder Verwaltungsdienst. Wohlgemerkt, es muss keine Verbeamtung erfolgen, aber der/die Bewerber/in muss die Laufbahnbefähigung mD Justiz- oder Verwaltung haben. In der von mir angesprochene Kommune wird die Stelle als Beschäftigten-Stelle ausgeschrieben.

Danke für die Info. Jetzt ist der Sachverhalt klarer.

Trotzdem weiß ich jetzt, dass das Erste juristische Staatsexamen nur ein Studienabschluss in einem verwaltungsnahen Studiengang nach § 3 Abs. 2 LVO-IM i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 LBG darstellt. Meine Bekannte muss entweder zusätzlich eine mindestens dreijährige laufbahnentsprechende Berufstätigkeit vorweisen - was sie nicht kann - oder sie absolviert ein laufbahnqualifiziertendes Trainee-Programm

Die HS Kehl bietet wieder ab Herbst 2019 ein Trainee-Programm an. Allerdings hat das Trainee-Programm in einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst zu erfolgen - Sie benötigt also einen Arbeitgeber. Daher würde ich trotzdem die Bewerbung probieren und im Bewerbungsschreiben darauf hinweisen, dass man gerne bereit ist, sich selbst im Rahmen des Trainee-Programms auf eigene Kosten fortzubilden. Der Arbeitgeber würde sicherlich keinerlei Kosten übernehmen, aber so hätte sie zumindest den Einstieg in die Verwaltung. Im Zeitalter der Online-Bewerbung ist eine Bewerbung schnell und günstig verschickt. Wenn sie eine Absage erhält, dann ist das halt eben so. Aber wenn sie es nicht probiert, hat sie für die Stelle von vornherein verloren.

Idefix

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Perfekt - vielen Dank für den Hinweis von der HS Kehl. Ich habe ihr schon zu der Bewerbung geraten - wie Du sagst, Skedee Wedee, wenig Kosten- und Zeitaufwand und wer weiß...

Muenchner82

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...Ich habe eine Bekannte, die hat in einem anderen Bundesland das erste juristische Staatsexamen ergattert, ...

Klingt ganz nach Wühltisch im Schlussverkauf!