Hallo Zusammen,
eine Kommune in BW sucht einen "Sachbearbeiter, Stv. Ratschreiber für die Grundbucheinsichtstelle". In der Stellenausschreibung heißt eine der Voraussetzungen: Mindestens die Befähigung zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst.
Ich habe eine Bekannte, die hat in einem anderen Bundesland das erste juristische Staatsexamen ergattert, hat aber nie eine Laufbahnprüfung (weder Verwaltung- noch Justizdienst) abgelegt. Hat sie mit dem Ersten juristischen Staatsexamen die Befähigung mindestens zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst?