Autor Thema: Höhergruppierung oder Neueinstellung ?  (Read 3441 times)

heidi80

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Höhergruppierung oder Neueinstellung ?
« am: 12.06.2019 09:26 »
Hallo @ Community,

ich darf demnächst meine neue Stelle antreten. Momentan bin ich im Bundesland X angestellt (TV-L), dort E8 Stufe 3. Da ich die Zusage bekommen habe, beginne ich ab 01.10. meine neue Stelle an der Uni (TV-L), dort dann Stufe 9.

Meine Frage:
Ist dies eine Höhergruppierung? Ich bleibe ja beim TV-L, jedoch ist der AG nicht mehr das Bundesland, sondern die Uni. Oder ist das eine Neueinstellung, da sich der AG ändert?
Und wo "lande" ich dann mit meiner E9? Bei einer Neueinstellung wäre es ja sicher E9 Stufe 1, wie sieht es bei der Höhergruppierung aus? Dort geht es doch nicht unter der Stufe 2? Wenn ich nach dem Rechner auf dieser Seite gehe ist die
E8 S3 : 3064.19 € und die
E9a S2 : 3129.67 €.
Das gibt eine Different von ~ 66€. Also unter dem DiffBetrag von 180€. Würde man nun die E9 S2 bekommen + der Diff aus 180€ - 66€ ? Oder wie berechnet sich die E9 S2 dann? Weil selbst in der E9 S3 (3177.31 €) erreiche ich ja zur E8 S3 immer noch nicht die Differenz von 180€. Rechnerisch ergibt die Diff zwischen E8 S3 und E9 S3 "nur" ~ 113€.

Spid

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung ?
« Antwort #1 am: 12.06.2019 09:27 »
Wenn der AG wechselt, handelt es sich um eine Einstellung.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung ?
« Antwort #2 am: 12.06.2019 09:40 »
Der neue AG könnte, wenn er wollte, dir förderliche Zeiten anerkennen, sofern sie vorliegen.
Das muss man aber vor Vertragsunterzeichnung klären und sich bestätigen lassen.

heidi80

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung ?
« Antwort #3 am: 12.06.2019 09:55 »
...förderliche Zeiten anerkennen, sofern sie vorliegen.
Mal abgesehen davon, dass das wohl zu spät ist, aber was aus einer E8 kann man denn in der E9 anerkennen? Ich habe ja keine Tätigkeiten einer E9 gemacht, sondern eben nur die einer E8.

Spid

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung ?
« Antwort #4 am: 12.06.2019 10:01 »
Deshalb ja förderliche Zeiten. Förderliche Zeiten sind alle Zeiten, die der AG als solche bewertet. Dazu ist grundsätzlich das Vorliegen von Zeiten von Berufserfahrung im entsprechenden Umfang notwendig, alles übrige bewertet der AG - es ist somit der Verhandlung zugänglich.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung ?
« Antwort #5 am: 12.06.2019 11:14 »
Eben nicht zu verwechseln mit einschlägige Berufserfahrung (die ja nicht verhandelbar ist, sondern einfach feststeht und somit zu einem Ergebniss führt), und selbst die könnte aus einer E8 Stelle für eine E9 Stelle vorhanden sein (theoretisch). Wird jedoch regelmäßig als nicht vorhanden angesehen.

Neffets69

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung ?
« Antwort #6 am: 12.06.2019 13:53 »
Rechnerisch ergibt die Diff zwischen E8 S3 und E9 S3 "nur" ~ 113€.
Mal abgesehen davon, dass du in der E8 immerhin noch 95% vom Brutto als Jahressonderzahlung erhälst und in der E9 sich die Jahressonderzahlung auf 80% vom Brutto reduziert.