Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung oder Neueinstellung ?

<< < (2/2)

MoinMoin:
Eben nicht zu verwechseln mit einschlägige Berufserfahrung (die ja nicht verhandelbar ist, sondern einfach feststeht und somit zu einem Ergebniss führt), und selbst die könnte aus einer E8 Stelle für eine E9 Stelle vorhanden sein (theoretisch). Wird jedoch regelmäßig als nicht vorhanden angesehen.

Neffets69:

--- Zitat von: heidi80 am 12.06.2019 09:26 --- Rechnerisch ergibt die Diff zwischen E8 S3 und E9 S3 "nur" ~ 113€.

--- End quote ---
Mal abgesehen davon, dass du in der E8 immerhin noch 95% vom Brutto als Jahressonderzahlung erhälst und in der E9 sich die Jahressonderzahlung auf 80% vom Brutto reduziert.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version