Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wechsel TVÖD zu TVL

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Spid:
Sie liegen in der Formulierung. Es genügt bspw. nicht zu vereinbaren, daß der AG auf die Wartezeit verzichtet. Vielmehr muß auch die Rechtsfolge des Verzichts mindestens durch Normverweis vereinbart werden.

Tobi1976:
Zu Anfang der Verhandlungen wurde auch die Prüfung einer Versetzung von vka, TVÖD zum Land TVL in Aussicht gestellt.
Lt. Land leider nicht möglich. Ist dem so? D.H. Außer Kündigung und Neueinstellung kein Wechsel von TVÖD zu TVL möglich?

Spid:
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Es scheitert nicht am Wechsel des Tarifvertrags, es scheitert am Wechsel des AG.

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