INFORMATIONEN ZUR TARIFANPASSUNG 2019
Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 2.
März 2019 in den Verhandlungen über die Neuregelung der Entgelte für
die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten geeinigt.
Dabei erhöhen sich die Tabellenentgelte wie folgt:
zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent.
Darin enthalten sind
die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent
undfür die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung
von 3,01 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro,
zum 1. Januar 2020 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent.
Darin enthalten sind
die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 4,3
Prozent undfür die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare
Erhöhung von 3,12 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 90 Euro,
zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4 Prozent.
Darin enthalten sind
die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 1,8 Prozent
undfür die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung
von1,29 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 50 Euro.
Die Entgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, TVA-L Pflege und der
Praktikanten nach dem TV Prakt-L erhöhen sich ab 1. Januar 2019 und 1.
Januar 2020 um jeweils 50 €.
Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt gewerkschaftlicher
Zustimmungsverfahren, die bis auf den 30. April 2019 verlängert wurden.
Im Rahmen der danach anstehenden Redaktion ist die Tarifeinigung von den
Tarifvertragsparteien in Änderungstarifverträge umzusetzen.
Da bereits vorab einige Detailfragen insbesondere zu den Entgelttabellen
mit den Gewerkschaften abgestimmt werden konnten, werden die für die Zeit
vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geltenden höheren
Tabellenentgelte im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem
Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den
Wegfall der Bereicherung berechnet und ausgezahlt.
Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte ist mit der Abrechnung Mai
2019 beabsichtigt.
Eine umfassende und abschließende Umsetzung der Neuregelungen der
Tarifeinigung wird erst nach Abschluss der Redaktion und der Abstimmung in
der Mitgliederversammlung bzw. mit den Gewerkschaften möglich sein.
Es wird deshalb gebeten, von Anrufen zum Stand der Tarifanpassungen im
Bereich des TV-L abzusehen.