Autor Thema: Zulage als Programm-Admin (sonst Technischer Sachbearbeiter)  (Read 5123 times)

Fleißiger Falter

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Hallo, ich bin technischer Sachbearbeiter in Berlin mit E 11. Demnächst übernehme ich vom Gruppenleiter die sehr umfangreiche Adminfunktion für unser Arbeitsprogramm und möchte gerne diese zusätzliche Arbeitsleistung geltend machen beim Dienstherrn. Welche Zulage kann / Könnte ich verlangen? Gibt es Beispiele dazu? Danke für Eure Antworten!

Spid

  • Gast
TB haben keinen Dienstherrn. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Zulage ist tariflich nicht vorgesehen.

Fleißiger Falter

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Wie muss dann diese zusätzliche Tätigkeit benannt werden, damit sie ins TV-L Gefüge passt oder eben nur eine rein individuelle Zulage, wenn es sowas im öD gibt?

Spid

  • Gast
Die Benennung von Tätigkeiten ist tariflich unbeachtlich. Es kommt darauf an, welche tariflichen Tätigkeitsmerkmale eine auszuübende Tätigkeit erfüllt. Für den genannten Zweck sind Zulagen tariflich nicht vorgesehen.

Fleißiger Falter

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Also rein individuelle Zulage als Anerkennung der zusätzlichen Tätigkeit?

Spid

  • Gast
Inwiefern ließe sich derlei aus meinen Ausführungen folgern?

Lars73

  • Gast
Soweit wirksam dauerhaft höherwertige Tätigkeiten -die zu einer höheren Entgeltgruppe führen- übertragen werden besteht Anspruch auf die  entsprechende höhere Eingruppierung. Wenn dies nur Vorrübergehend ist könnte ggf. Anspruch auf eine Zulage bestehen.

Es käme also darauf an ob mit der neuen Aufgabe deine Tätigkeiten insgesamt mit höher als E 11 zu bewerten sind.

Fleißiger Falter

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Das wäre noch zu prüfen über eine Bak z.B. oder liege ich da falsch?

Spid

  • Gast
Wie sich der AG seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet, ist ihm überlassen. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung in keinster Weise.

Fleißiger Falter

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Eine Höhergruppierung von E 11 auf E 12 möchte ich gerne vermeiden. Aus gutem Grund! keine stufengleiche Anpassung. von E 11 Stufe 4 (in 2 Jahren Stufe 5 - fast 600 Brutto mehr!) auf E 12 Stufe 3. Alles von vorne!

Spid

  • Gast
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt und bedarf der mindestens impliziten Zustimmung des AN.

Fleißiger Falter

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Ich wurde gefragt und habe ja gesagt! Recht das dafür?

Spid

  • Gast
Grundsätzlich ja.

Fleißiger Falter

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Eine einfache persönliche Zustimmung recht aus, um eine Zulage geltend machen zu können?

Lars73

  • Gast
Nein die reicht aus, dass du ggf. schon in der E12 sein könntest...

Wer hat denn gefragt? Ist die Person berechtigt dir höherwertige Tätigkeiten zu übertragen?