Die Stufe bei Einstellung bemisst sich nach der einschlägigen Berufserfahrung bzw. - so der AG sie berücksichtigen möchte - auch der förderlichen Berufserfahrung. Unmittelbar nach der Ausbildung wird die Einstellung regelmäßig in Stufe 2 erfolgen.
Die Ausführungen zur Entgeltgruppe sind Unfug. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Ausbildung ist bestenfalls ein sekundäres Kriterium, wenn in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person festgelegt ist.