Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenlaufzeit bei AG Wechsel
Spid:
§16 Abs. 3 Satz 1 definiert Stufenlaufzeit. Bei einem AG-Wechsel wird die Stufenlaufzeit nicht fortgesetzt, was sich unmittelbar aus dem Wortlaut ergibt.
Der AG kann bei Einstellung über die Rechtsansprüche des AN (§16 Abs. 2 Satz 3) hinaus förderliche Zeiten ganz oder teilweise anerkennen (§16 Abs. 2 Satz 4) oder eine erworbene Stufe in einem unmittelbar vorangegangenen Arbeitsverhältnis im öD ganz oder teilweise berücksichtigen. Das war aber nicht Deine Frage - und die Einstellung liegt bereits in der Vergangenheit.
Der AG müßte lediglich einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren berücksichtigen und entsprechend Stufe 2 oder Stufe 3 zuordnen. Die Stufenlaufzeit begann von vorn. Alles andere hätte vor Beschäftigungsbeginn für die Einstellung vereinbart werden müssen.
MBerlin:
Danke Dir. Was für ein System.
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