Autor Thema: Entgeltumwandlung vs. Arbeitszeit  (Read 18814 times)

Alien1973

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Antw:Entgeltumwandlung vs. Arbeitszeit
« Antwort #60 am: 26.06.2019 13:57 »
Klar geht das.
Bauantrag stellen: Nutzungsänderung.

Eine Wohnung definiert sich über eine Küche und ein Bad/WC, alles andere braucht eine Wohnung nicht  ;D

In Kerngebieten kann Wohnen im EG nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Ausserdem stehen im Kerngebiet die Gebäude in der Regel enger, dann fehlt die Belichtung und Belüftung. Überall ist Gewerbe in Wohnen nicht zulässig...

Bei den zur Zeit wie verrückt steigenden Mieten braucht man auch keine Arbeitszeitreduzierung sondern man braucht eine Entgelterhöhung um sich das leisten zu können. Dies nur damit wir wieder mal was zum Thema schreiben....  8)

Bastel

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Antw:Entgeltumwandlung vs. Arbeitszeit
« Antwort #61 am: 26.06.2019 14:45 »

wie hat der AG deine weggefallenen Stunden kompensiert?

Wir haben monatelange Arbeitsrückstände und etwa 2,5 Beschäftigte zu wenig in der Abteilung. Jetzt sind es halt 2,6 zu wenig.

Aber ich weiß, was Du eigentlich meinst. Daher bin ich ja auch für eine allgemeine Absenkung der Wochenstunden, denn dann muss die Behörde sich ganz neu sortieren.

Ich könnte mich auch damit anfreunden, jedoch nur als Kompensation zu den nicht erreichten Forderungen.
Bsp. 5% Forderung: 2,5% bekommen + Reduzierung WoArbZ um 1 Std ( macht ca. zus. 2,5% Erhöhung aus)

Ich finde des sehr gut!