Klar geht das.
Bauantrag stellen: Nutzungsänderung.
Eine Wohnung definiert sich über eine Küche und ein Bad/WC, alles andere braucht eine Wohnung nicht
In Kerngebieten kann Wohnen im EG nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Ausserdem stehen im Kerngebiet die Gebäude in der Regel enger, dann fehlt die Belichtung und Belüftung. Überall ist Gewerbe in Wohnen nicht zulässig...
Bei den zur Zeit wie verrückt steigenden Mieten braucht man auch keine Arbeitszeitreduzierung sondern man braucht eine Entgelterhöhung um sich das leisten zu können. Dies nur damit wir wieder mal was zum Thema schreiben....