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Höhergruppierung/Stufe

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Powerzwerg:
Hallo zusammen,

vielleicht findet sich ja jemand hier der mir den einen oder anderen Tipp geben kann.

Ich bin seit 04/11 bei einer Gemeinde als Raumpflegerin angestellt. Im 03/12 wurde mein Arbeitsvertrag von geringfügig in Teilzeit geändert, da sich meine Arbeitsstunden erhöht haben. Schon damals wollte man mir weiterhin nur 8€/Std. zahlen. Durch einen Tipp eines Bekannten, bestand ich drauf nach dem TVöd bezahlt zu werden. Das hat man auch so umgesetzt.

Seither bin ich in der Entgeltgruppe 1 Stufe 2.
Zwischenzeitlich war ich im Berufsverbot und Elternzeit.

Nun saßen wir Reinigungskräfte zusammen und eine behauptet nun, dass man alle zwei Jahre automatisch in die nächst höhere Stufe kommt!

Da ich im Netz nichts finden konnte, frage ich mal hier.
Ich bin seit meine Ausbildung zur Kauffrau, Mitglied bei Verdi, nur zu Info!

Bin gespannt auf eure Antworten.
Danke in Voraus

Lars73:
In der E1 wird nach jeweils 4 Jahren die nächste Stufe erreicht. Dabei zählt ggf. die Elternzeit nicht mit. Um zu klären ob die Gemeinde Tarifgebunden ist wende dich an ver.di. Wenn keine Tarifbindung der Gemeinde vorliegt kommt es ggf. auf die Details des Arbeitsvertrags an.
Wenn 4 Jahre Stufenlaufzeit vorliegen besteht ggf. Anspruch auf Stufe 2.
Ggf. wäre schriftlich die Bezahlung nach E1 Stufe 3 einzufordern. (Dies auch rückwirkend (Anspruch auf Nachzahlung besteht nur für die letzten 6 Monate).)

Texter:
Sorgt nicht schon die Mitgliedschaft bei Verdi für Tarifbindung?

Spid:
Inwiefern sollte die Mitgliedschaft bei Verdi die Tarifbindung des AG herbeiführen?

Texter:
Ich meinte nicht grundsätzlich, sondern nur auf das individuelle Arbeitsverhältnis bezogen.

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