Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung/Stufe

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TV-Ler:

--- Zitat von: Texter am 18.06.2019 07:42 ---Ich meinte nicht grundsätzlich, sondern nur auf das individuelle Arbeitsverhältnis bezogen.

--- End quote ---
Wenn der AG nicht tarifgebunden ist, kann auch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft des AN keine Tarifbindung erzeugen ...

Texter:
Ok für mich zum Verständnis:

AG Mitglied in einem KAV
AN Mitglied in einer Gewerkschaft

-> TV zwingend anzuwenden

AG Mitglied in einem KAV
AN Kein Mitglied in einer Gewerkschaft

-> AT Vereinbarung möglich (die den AN ggf. auch schlechter stellen)

TV-Ler:

--- Zitat von: Texter am 18.06.2019 08:26 ---Ok für mich zum Verständnis:

AG Mitglied in einem KAV
AN Mitglied in einer Gewerkschaft

-> TV zwingend anzuwenden


--- End quote ---
Ein Tarifvertrag ist anzuwenden, wenn beiderseits Tarifbindung besteht.
Das bedeutet auch, das es nicht ausreichend ist, Mitglied (irgend)einer Gewerkschaft zu sein.

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