Autor Thema: Höhergruppierung/Stufe  (Read 5324 times)

Powerzwerg

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Höhergruppierung/Stufe
« am: 17.06.2019 16:19 »
Hallo zusammen,

vielleicht findet sich ja jemand hier der mir den einen oder anderen Tipp geben kann.

Ich bin seit 04/11 bei einer Gemeinde als Raumpflegerin angestellt. Im 03/12 wurde mein Arbeitsvertrag von geringfügig in Teilzeit geändert, da sich meine Arbeitsstunden erhöht haben. Schon damals wollte man mir weiterhin nur 8€/Std. zahlen. Durch einen Tipp eines Bekannten, bestand ich drauf nach dem TVöd bezahlt zu werden. Das hat man auch so umgesetzt.

Seither bin ich in der Entgeltgruppe 1 Stufe 2.
Zwischenzeitlich war ich im Berufsverbot und Elternzeit.

Nun saßen wir Reinigungskräfte zusammen und eine behauptet nun, dass man alle zwei Jahre automatisch in die nächst höhere Stufe kommt!

Da ich im Netz nichts finden konnte, frage ich mal hier.
Ich bin seit meine Ausbildung zur Kauffrau, Mitglied bei Verdi, nur zu Info!

Bin gespannt auf eure Antworten.
Danke in Voraus

Lars73

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Antw:Höhergruppierung/Stufe
« Antwort #1 am: 17.06.2019 16:28 »
In der E1 wird nach jeweils 4 Jahren die nächste Stufe erreicht. Dabei zählt ggf. die Elternzeit nicht mit. Um zu klären ob die Gemeinde Tarifgebunden ist wende dich an ver.di. Wenn keine Tarifbindung der Gemeinde vorliegt kommt es ggf. auf die Details des Arbeitsvertrags an.
Wenn 4 Jahre Stufenlaufzeit vorliegen besteht ggf. Anspruch auf Stufe 2.
Ggf. wäre schriftlich die Bezahlung nach E1 Stufe 3 einzufordern. (Dies auch rückwirkend (Anspruch auf Nachzahlung besteht nur für die letzten 6 Monate).)

Texter

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Antw:Höhergruppierung/Stufe
« Antwort #2 am: 17.06.2019 16:38 »
Sorgt nicht schon die Mitgliedschaft bei Verdi für Tarifbindung?

Spid

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Antw:Höhergruppierung/Stufe
« Antwort #3 am: 17.06.2019 16:43 »
Inwiefern sollte die Mitgliedschaft bei Verdi die Tarifbindung des AG herbeiführen?

Texter

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Antw:Höhergruppierung/Stufe
« Antwort #4 am: 18.06.2019 07:42 »
Ich meinte nicht grundsätzlich, sondern nur auf das individuelle Arbeitsverhältnis bezogen.

TV-Ler

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Antw:Höhergruppierung/Stufe
« Antwort #5 am: 18.06.2019 07:46 »
Ich meinte nicht grundsätzlich, sondern nur auf das individuelle Arbeitsverhältnis bezogen.
Wenn der AG nicht tarifgebunden ist, kann auch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft des AN keine Tarifbindung erzeugen ...

Texter

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Antw:Höhergruppierung/Stufe
« Antwort #6 am: 18.06.2019 08:26 »
Ok für mich zum Verständnis:

AG Mitglied in einem KAV
AN Mitglied in einer Gewerkschaft

-> TV zwingend anzuwenden

AG Mitglied in einem KAV
AN Kein Mitglied in einer Gewerkschaft

-> AT Vereinbarung möglich (die den AN ggf. auch schlechter stellen)


TV-Ler

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Antw:Höhergruppierung/Stufe
« Antwort #7 am: 18.06.2019 09:05 »
Ok für mich zum Verständnis:

AG Mitglied in einem KAV
AN Mitglied in einer Gewerkschaft

-> TV zwingend anzuwenden

Ein Tarifvertrag ist anzuwenden, wenn beiderseits Tarifbindung besteht.
Das bedeutet auch, das es nicht ausreichend ist, Mitglied (irgend)einer Gewerkschaft zu sein.