Hallo zusammen,
Voraussichtlich werde ich zum 01.03.2020 eine neue Anstellung beim Land beginnen.
Probezeit -3 Monate vereinbart.
Elternzeit ist zuvor beim kommunalen Arbeitgeber beantragt worden und wir wie beantragt bewilligt.
Daher meine Frage: Wenn ich z.B. ab Geburtstermin 23.08.2019 Elternzeit (1Monat) und
ab dem 23.05.2020 (1Monat) Elternzeit beantragt habe, hat dies ggf. positive Auswirkungen auf meinen
Kündigungschutz in der Probezeit? Nach meinen Recherchen genieße ich 8 Wochen vor Beginnn
der Eltenrzeit Kündigungsschutz. Heißt das für mich ggf. das ich effektiv nur vom 01.03-2020 bis 22.03.2020 in der Probezeit gekündigt werden, kann und dann erst wieder für die restlichen 8 Tage des Juni2020.
Da Elternzeit = Beschäftigungzeit ist, müsste dies doch sofern keine anderslautenenden Vereinbarungen im Anstellungsvertrag getroffen wurden soweit stimmen? Oder interpretiere ich das falsch?
Viele Grüße