Autor Thema: Höhergruppierung E8/3 ---> E9a  (Read 3964 times)

Heiko1979

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Höhergruppierung E8/3 ---> E9a
« am: 24.10.2019 07:16 »
Hallo in die Runde,

ich soll von E8/3 in E9a höhergruppiert werden. Lt. den Tabellen würde ich mein Gehalt aus E8/3 behalten + den Garantiebetrag von 180€.

Ich kann mir das allerdings nicht wirklich vorstellen, denn das würde bedeuten, ich bekäme mehr wie E9a/3???

Kann mir Bitte jemand, an meinem Beispiel (E8/3 -->E9a), erklären wie die Höhergruppierung vonstatten geht? Sollte das wirklich so sein, dass es in diesem Grenzbereich möglich ist mehr Gehalt durch den Garantiebetrag zu bekommen als während der normalen Stufenlaufzeit?

Vielen Dank schon mal im voraus  :)
« Last Edit: 24.10.2019 07:27 von Heiko1979 »

TV-Ler

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Antw:Höhergruppierung E8/3 ---> E9
« Antwort #1 am: 24.10.2019 07:21 »
Hallo in die Runde,

ich soll von E8/3 in E9 höhergruppiert werden. Lt. den Tabellen würde ich mein Gehalt aus E8/3 behalten + den Garantiebetrag von 180€.

Ich kann mir das allerdings nicht wirklich vorstellen, denn das würde bedeuten, ich bekäme mehr wie E9a/3???

Kann mir Bitte jemand, an meinem Beispiel (E8/3 -->E9a), erklären wie die Höhergruppierung vonstatten geht? Sollte das wirklich so sein, dass es in diesem Grenzbereich möglich ist mehr Gehalt durch den Garantiebetrag zu bekommen als während der normalen Stufenlaufzeit?

Vielen Dank schon mal im voraus  :)
Der Garantiebetrag ist laut den tariflichen Regelungen auf den Betrag begrenzt, der sich bei stufengleicher Höhergruppierung ergeben würde.

§ 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L:

"Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt."

Spid

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Antw:Höhergruppierung E8/3 ---> E9
« Antwort #2 am: 24.10.2019 07:21 »
Also geht es - entgegen der irreführenden Überschrift und des dann sachlich falschen Einleitungssatzes - um eine Höhergruppierung in die E9a und nicht etwa die E9?

Der Garantiebetrag ist auf den Höhergruppierungsgewinn bei stufengleicher Höhergruppierung begrenzt. Wer auch immer diese „Tabellen“ erstellt hat, hat damit lediglich ein Zeugnis seines absoluten Unvermögens erschaffen.

Heiko1979

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Antw:Höhergruppierung E8/3 ---> E9a
« Antwort #3 am: 24.10.2019 07:41 »
..ja ich vergaß das "a", sorry.

Ja ich kenne §17 Abs. 4 Satz 3 TV-L. Was mich nur verwundert hat ist, dass in dieser tollen Tabelle, andere Höhergruppierungsmodelle mit §17 übereinstimmen, z.B. E10/3 --> E11, hier gibt es tatsächlich "nur" den Unterschiedsbetrag!

Also ist die Tabelle schlicht weg falsch?
Dann werde ich abwarten was passiert und dann berichten wie es ausgeht :)

Vielen Dank

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung E8/3 ---> E9
« Antwort #4 am: 24.10.2019 07:45 »
Der Garantiebetrag ist auf den Höhergruppierungsgewinn bei stufengleicher Höhergruppierung begrenzt. Wer auch immer diese „Tabellen“ erstellt hat, hat damit lediglich ein Zeugnis seines absoluten Unvermögens erschaffen.

Das gilt auch, wenn derjenige zufällig ein paar richtige Höhergruppierungsergebnisse eingebaut hat. Wozu überhaupt die Tabellen Dritter nutzen, wenn es doch eindeutige tarifliche Regelungen gibt.