und zu den "staatlichen Anerkennungsstellen" bei den nicht reglementierten Berufen, speziell der Studienabschlüsse: "anabin" ist bei der KMK angesiedelt und unproblematisch damit gemeint (und alle Nachfolgeinstitutionen). Soll etwa die Personalsachbereitung entscheiden, ob ein z.B. Chemie-Master einer kroatischen Fernhochschule als "wissenschaftlicher Hochschulabschluss" gilt ? Eben.