Verdi hat nun auch Informationen zum Redaktionsgespräch vom 30.07. herausgegeben:
Am 30. Juli 2019 konnten die Redaktionsgespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März 2019 abgeschlossen werden. Wie berichtet (TS-berichtet Nr. 5/2019 vom 02.07.2019) haben sich in dem Redaktionsgespräch am 1. Juli 2019 wesentliche Punkte herausgestellt, in denen zwischen den Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite inhaltlich unterschiedliche Auffassungen bestanden. Hierunter fielen unter anderem die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen, die konkrete Ausgestaltung der Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b sowie die Berechnung zum Einfrieren der Jahressonderzahlung. Weiterhin bedurfte es einer Verständigung über die Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie in der Pflege in die neuen Entgeltgruppen.
Dazu wurden jetzt folgende Ergebnisse erzielt:
Nachdem die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L deutlich erhöht werden und sie nunmehr ab dem 1. Januar 2019 100 Euro (EG 2 bis 8 ) bzw. 180 Euro (EG 9a bis 15) betragen, war zunächst offen, ob diese erhöhten Garantiebeträge auch auf die Fälle anzuwenden sind, in denen die Höhergruppierung bereits vor dem 1. Januar 2019 erfolgt ist. Hier konnte nachjustiert und die Verständigung erzielt werden, dass auch in diesen Fällen die bisherigen Garantiebeträge (32,08 Euro bzw. 64,13 Euro) auf 100 Euro bzw. 180 Euro anzuheben sind.
Weiterhin konnten wir uns mit der TdL auf ein Berechnungsmodell zum Einfrieren der Jahressonderzahlung als Teilkompensation der Mehrkosten durch die Weiterentwicklung der Entgeltordnung verständigen, das in Umsetzung der Tarifeinigung 2019 garantiert, dass keine Beschäftigte und kein Beschäftigter eine geringere Jahressonderzahlung als 2018 erhält.
Ferner hat die TdL unseren Hinweis aufgenommen, dass der Betrag der Überleitungsentgeltgruppe 2Ü in Stufe 6 niedriger ist als der Betrag der Entgeltgruppe 2 Stufe 6. Dementsprechend wird die Stufe 6 der Entgeltgruppe 2Ü den Betrag der Stufe 6 der Entgeltgruppe 2 erhalten.
Überdies sollen die Zulagen im Kampfmittelräumdienst entsprechend den Steigerungssätzen der Tarifeinigung 2019 (+3,01%, +3,12%, +1,29%) erhöht werden.
Nachdem es am 1. Juli 2019 zur Umsetzung der Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b bereits einen ersten Austausch mit der TdL gegeben hatte, konnten jetzt weitere Einzelheiten in der Redaktionsfassung des TVÜ-Länder festgelegt werden.
Hiernach entfällt die bisherige Unterteilung der Entgeltgruppe 9 in eine sog. „kleine“ Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und eine sog. „große“ Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten.
Die Entgeltgruppe 9a besteht in Zukunft aus sechs Entgeltstufen mit den regulären Stufenlaufzeiten entsprechend § 16 Abs. 3 TV-L. Weiter wird eine neue Stufe 3 eingefügt, die ihrem Wert nach der Entgeltgruppe 8 Stufe 4 entspricht. Die Stufen 4 und 5 der Entgeltgruppe 9a entsprechen betragsmäßig den Stufen 3 und 4 der Entgeltgruppe 9b, die Stufe 6 erhält einen eigenständig festgelegten Betrag. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen Stufenregelungen gelten, werden stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von sieben Jahren (ehemalige Arbeitertätigkeiten) werden in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. Sie werden dabei nach einer Zuordnungstabelle einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit unter Mitnahme der Restzeit bis zum Erreichen der nächsten Stufe zugeordnet. Dabei ist zu beachten, dass diese Beschäftigten bei der Stufenfindung so zu behandeln sind, als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn des Arbeitsverhältnisses an gegolten. Ferner erhalten Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4, um Verluste durch die Überleitung auszuschließen.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 2 von fünf Jahren (ehemalige Angestelltentätigkeiten) werden ebenfalls in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. Auch sie werden nach einer Zuordnungstabelle einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit, ggf. unter Mitnahme der Restzeit, zugeordnet. Anders als zunächst von der TdL eingebracht, gilt dies nun auch für die Beschäftigten, die nach drei, vier oder fünf Jahren aus der Stufe 2 übergeleitet werden. Auch in diesen Fällen soll die Zuordnung zu der Stufe 3 der Entgeltgruppe 9a unter Mitnahme der bisher zurückgelegten Stufenlaufzeit erfolgen. Hierzu sind noch letzte redaktionelle Abstimmungen erforderlich.
Schließlich besteht zur Überleitung und zur Besitzstandswahrung im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020, der Überleitung der Pflegekräfte zum 1. Januar 2019 sowie der Überleitung der Beschäftigten in der Informationstechnik am 1. Januar 2021 Einvernehmen, sich in der Umsetzung eng an die Regelungen der VKA im TVÜ-VKA anzulehnen. Auch hier bedarf es noch letzter redaktioneller Abstimmungen.
Insgesamt werden damit acht Änderungstarifverträge mit der TdL abgeschlossen:
1. Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L,
2. Änderungstarifvertrag Nr. 3 TV EntgO-L,
3. Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Pkw-Fahrer-TV-L,
4. Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVA-L BBiG,
5. Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVA-L Pflege,
6. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVA-L Gesundheit,
7. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TV Prakt-L sowie
8. Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-Länder.
Weiter ist auf der Grundlage der Tarifeinigung vom 2. März 2019 vorgesehen, Verhandlungen über die Erhöhung des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit in Krankenhäusern aufzunehmen.
Außerdem sollen nach Abschluss der Tarifverträge für die Autobahn GmbH des Bundes Verhandlungen über die Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau aufgenommen werden.
Schließlich haben wir uns mit der TdL verständigt, offen gebliebene Fragen, etwa zur Akkreditierung von Studienabschlüssen und zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse, in Gesprächen zur Tarifpflege weiter gemeinsam zu bearbeiten.
Aufgrund letzter Änderungen zu den Redaktionsfassungen der abzuschließenden Tarifverträge soll das Unterschriftsverfahren zu allen Tarifverträgen voraussichtlich Ende August 2019 eingeleitet werden.
Den Fachbereichen und Landesbezirken werden wir die Tarifvertragstexte sodann zuleiten.
Zu den geeinten Tarifvertragstexten werden wir gesondert mit einem TS-berichtet Erläuterungen geben.