Autor Thema: Redaktionsgespräche TV-L  (Read 144054 times)

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #180 am: 04.08.2019 12:09 »
Es gibt bei TB keinen mD. Zudem kann die Stufe 2 der E9a durch Höhergruppierung bspw. auch erst nach 40 Jahren erreicht worden sein. Oder der TB hat die auszuübende Tätigkeit zunächst lange Zeit nur vorübergehend auszuüben gehabt, bekam sie dann dauerhaft übertragen und konnte sich dann erfolgreich auf E9b bewerben. Oder der TB ist Fremdsprachenassistent und bekommt eine dritte Sprache aufgedrückt. Oder weinbautechnischer Beschäftigter, der die Voraussetzung in der Person zunächst nicht erfüllt, dann aber nachholt oder sonstiger Beschäftigter wird. Oder, oder, oder....

Maximus2584

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #181 am: 04.08.2019 12:49 »
Es gibt bei TB keinen mD. Zudem kann die Stufe 2 der E9a durch Höhergruppierung bspw. auch erst nach 40 Jahren erreicht worden sein. Oder der TB hat die auszuübende Tätigkeit zunächst lange Zeit nur vorübergehend auszuüben gehabt, bekam sie dann dauerhaft übertragen und konnte sich dann erfolgreich auf E9b bewerben. Oder der TB ist Fremdsprachenassistent und bekommt eine dritte Sprache aufgedrückt. Oder weinbautechnischer Beschäftigter, der die Voraussetzung in der Person zunächst nicht erfüllt, dann aber nachholt oder sonstiger Beschäftigter wird. Oder, oder, oder....


Also bei mir ist es so, dass ich ganz normal angefangen habe bei 9 Fgr. 3 genau vor einem Jahr. Jetzt zu August habe ich dann die Stufe 2 erreicht. Ich habe eine Zusage vom anderen Amt. Dies wird wahrscheinlich noch etwas dauern bis die Versetzung stattfindet. Es wurde beschloßen, dass ja alle aus der Fgr. 3 in die 9a übergeleitet werden. Das heißt rückwirkend ab August in meinem Fall bin ich in 9a und Stufe 2. Meine neue Tätigkeit nach der alten Bewertung war in 9 Fgr. 2, die jetzt ja zu 9 b wird. Das heißt ich würde einfach die 9 a Stufe 2 gegen die 9 b Stufe 2 tauschen, jedoch nicht den Garantiebetrag bis zu 180 Euro erhalten? Sehe ich es richtig? Danke für die Antwort.

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #182 am: 04.08.2019 13:03 »
Die Antwort von @TV-Ler war doch erschöpfend. Ob es irgendwelche Sonderregelungen gibt, wird man dann wissen, wenn die Änderungsverträge vorliegen. Ich habe lediglich deutlich gemacht, daß es eine Vielzahl von Konstellationen gibt, in denen eine solche relevant wäre.

Maximus2584

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #183 am: 04.08.2019 13:12 »
Die Antwort von @TV-Ler war doch erschöpfend. Ob es irgendwelche Sonderregelungen gibt, wird man dann wissen, wenn die Änderungsverträge vorliegen. Ich habe lediglich deutlich gemacht, daß es eine Vielzahl von Konstellationen gibt, in denen eine solche relevant wäre.



Ja scheint momentan tatsächlich so zu sein, laut vorliegender Tabelle 0 Euro ::) ::) ::) Weiß man wann die Änderungsverträge vorliegen werden?

E 9a   
E9b/2   (256.03)
   
E9b/2   ( 0.00)
   
E9b/3   (95.24)
   
E9b/3   (95.24)
   
E9b/4   (180.00)
   

Wastelandwarrior

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #184 am: 04.08.2019 15:23 »
Es gibt bei TB keinen mD. Zudem kann die Stufe 2 der E9a durch Höhergruppierung bspw. auch erst nach 40 Jahren erreicht worden sein. Oder der TB hat die auszuübende Tätigkeit zunächst lange Zeit nur vorübergehend auszuüben gehabt, bekam sie dann dauerhaft übertragen und konnte sich dann erfolgreich auf E9b bewerben. Oder der TB ist Fremdsprachenassistent und bekommt eine dritte Sprache aufgedrückt. Oder weinbautechnischer Beschäftigter, der die Voraussetzung in der Person zunächst nicht erfüllt, dann aber nachholt oder sonstiger Beschäftigter wird. Oder, oder, oder....
Bitte nicht jedesmal „es gibt keinen mD“ ist ermüdend. Der Tarifvertrag gilt zunächst auch nur für seine Mitglieder und wenn die bei sich nachfragen, ob es an der Stelle ein reales Problem gibt, dann wird auf das Ergebnis dieser Umfrage dann reagiert oder auch nicht. Was dann andere, die den TV benutzen, damit anfangen, ist nicht das Problem der TdL. Wenn jeder Furz und Feuerstein in dem ohnehin schon viel zu komplexen TV eine Sonderregelung bekäme, würde er bald zur eigene Fachrichtung werden. Sowas lösen die Mitglieder im Einzelfall.

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #185 am: 04.08.2019 15:31 »
Es ist auch ermüdend, ständig den Mist von Beamtenlaufbahnen zu lesen, die absolut keine Bedeutung für TB haben. Mir erschließt sich zudem nicht, inwiefern der Rest Deiner Replik geeignet sein sollte, meinen Ausführungen zu begegnen. Oder übersiehst Di geflissentlich, daß der Tarifvertrag nicht zwischen den Mitgliedern der TdL geschlossen wird, sondern zwischen der TdL und den Gewerkschaften?

Wastelandwarrior

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #186 am: 04.08.2019 16:15 »
Jeder weiß, dass es keine Laufbahnen sind. Es dient lediglich der sprachlichen Vereinfachung und wie jedes Bild, hat es Grenzen. Ja, die Gewerkschaften gaben einen globaleren Blick, aber wenn die Länder für sich kein Problem sehen, weshalb sollten Sie dann die Vorschrift aufblasen? Das wird über Durchführungshinweise geregelt und ins Belieben der Mitglieder gestellt.

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #187 am: 04.08.2019 16:46 »
Es hat nicht nur Grenzen, das Bild ist schlicht falsch - und das Stellen falscher Bilder ist das Gegenteil von hilfreich.

Es ist ja nicht die Entscheidung der Länder, ob diese (oder eine andere) Regelung getroffen wird, es ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien. Mir fehlt die Fantasie für einen entschiedenen Widerstand der TdL gegen eine Regelung, die sie gegebenenfalls durch Durchführungshinweise ohnehin regeln wollte und die aufgrund der AN-Struktur ihrer Mitglieder sehr überschaubare Kosten hat - geht ja nicht um E13->E14, womöglich nich unter Einbeziehung der Lehrkräfte. Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich und berühren die Eingruppierung - zu der auch die Stufenzuordnung gehört - in keinster Weise, das gleiche gilt für das Handeln der Arbeitsvertragsparteien aufgrund dieser Hinweise.

WasDennNun

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #188 am: 04.08.2019 17:21 »
Ich weiß. Aber wie vielen „Neuen“ werden denn im Jahr 2 ihrer Tätigkeit statt Aufgaben aus der „letzten“ Ebene des mD solche aus dem nächst höheren Niveau übertragen ?
Bei uns wurden in den letzten 3 Jahren bei 8 Neueinstellungen 4 innerhalb dieser Zeit höherwertige Tätigkeiten zugewiesen (2 davon nach 7-9 Monate, sprich die hatten dann den Genuss umgehend von Stufe 1 auf Stufe 2 zu rutschen, leider musste die Verwaltung vom PR darauf hingewiesen werden, die hatten es doch glatt übersehen :( ).
Also bei uns ist sowas relevant.

Wastelandwarrior

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #189 am: 04.08.2019 17:25 »
Es hat nicht nur Grenzen, das Bild ist schlicht falsch - und das Stellen falscher Bilder ist das Gegenteil von hilfreich.

Es ist ja nicht die Entscheidung der Länder, ob diese (oder eine andere) Regelung getroffen wird, es ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien. Mir fehlt die Fantasie für einen entschiedenen Widerstand der TdL gegen eine Regelung, die sie gegebenenfalls durch Durchführungshinweise ohnehin regeln wollte und die aufgrund der AN-Struktur ihrer Mitglieder sehr überschaubare Kosten hat - geht ja nicht um E13->E14, womöglich nich unter Einbeziehung der Lehrkräfte. Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich und berühren die Eingruppierung - zu der auch die Stufenzuordnung gehört - in keinster Weise, das gleiche gilt für das Handeln der Arbeitsvertragsparteien aufgrund dieser Hinweise.
Ganz simpel: was mal als Anspruch da drin steht, geht nie wieder weg oder muss teuer abgekauft werden.

WasDennNun

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #190 am: 04.08.2019 17:25 »
Jeder weiß, dass es keine Laufbahnen sind.
Leider nein!
Neulich wurde eine HG einer TB über mehrere Gruppen mit dem Kommentar quittiert:
Oh ich dachte Sprungbeförderungen gibt es nicht mehr.

Also Nein, nein, nein nach meiner Erfahrung wissen es die Mehrheit immer noch  nicht!
Auch in den Personalstellen und in der Führungsebene.

Deswegen kann ich Spid nur zustimmen, dass man hier das Wording ändern muss.

Denn damit kommen dann immer auch solches Denken raus wie: E13 ist ja hD und dass geht nur mit Diplom etc ....

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #191 am: 04.08.2019 17:52 »
Es hat nicht nur Grenzen, das Bild ist schlicht falsch - und das Stellen falscher Bilder ist das Gegenteil von hilfreich.

Es ist ja nicht die Entscheidung der Länder, ob diese (oder eine andere) Regelung getroffen wird, es ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien. Mir fehlt die Fantasie für einen entschiedenen Widerstand der TdL gegen eine Regelung, die sie gegebenenfalls durch Durchführungshinweise ohnehin regeln wollte und die aufgrund der AN-Struktur ihrer Mitglieder sehr überschaubare Kosten hat - geht ja nicht um E13->E14, womöglich nich unter Einbeziehung der Lehrkräfte. Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich und berühren die Eingruppierung - zu der auch die Stufenzuordnung gehört - in keinster Weise, das gleiche gilt für das Handeln der Arbeitsvertragsparteien aufgrund dieser Hinweise.
Ganz simpel: was mal als Anspruch da drin steht, geht nie wieder weg oder muss teuer abgekauft werden.

Das ist mir klar. Dennoch haben sich VKA und Gewerkschaften 2016 darauf geeinigt, bei E9a->E9b in den Stufen 2-4 die Stufenlaufzeit mitzunehmen, weil die Tabellenentgelte jeweils identisch waren. Wenn man sich jetzt die Beschäftigtenstrukturen von Kommunen und Ländern anschaut, wird auch schnell klar, daß das für die Kommunen ein deutlich teureres Manöver war als es für die Länder wäre. Die VKA hat sich trotz der Kosten aus gutem Grund darauf eingelassen, ich kann mir nicht vorstellen, daß die TdL viel Widerstand geleistet hat, sofern auf Gewerkschaftsseite jemand schlau genug war, das in die Redaktionsverhandlungen einzubringen.

Wastelandwarrior

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #192 am: 04.08.2019 19:27 »
wir werden sehen. ich tippe auf Durchführungshinweise.  :D

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #193 am: 04.08.2019 19:40 »
Finde ich persönlich ja zu kompliziert, jedesmal die Zustimmung des AN für die Anwendung einholen...

TV-Ler

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #194 am: 05.08.2019 08:56 »
Verdi hat nun auch Informationen zum Redaktionsgespräch vom 30.07. herausgegeben:

Am 30. Juli 2019 konnten die Redaktionsgespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März 2019 abgeschlossen werden. Wie berichtet (TS-berichtet Nr. 5/2019 vom 02.07.2019) haben sich in dem Redaktionsgespräch  am  1. Juli 2019 wesentliche  Punkte  herausgestellt,  in  denen  zwischen  den Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite inhaltlich unterschiedliche Auffassungen bestanden. Hierunter fielen unter anderem die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen, die konkrete Ausgestaltung der Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b sowie die Berechnung zum Einfrieren der Jahressonderzahlung. Weiterhin bedurfte es einer Verständigung über die Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie in der Pflege in die neuen Entgeltgruppen.
 
Dazu wurden jetzt folgende Ergebnisse erzielt:
 
Nachdem die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L deutlich erhöht werden und sie nunmehr ab dem 1. Januar 2019 100 Euro (EG 2 bis 8 ) bzw. 180 Euro (EG 9a bis 15) betragen, war zunächst offen, ob diese erhöhten Garantiebeträge auch auf die Fälle anzuwenden sind, in denen die Höhergruppierung bereits vor dem 1. Januar 2019 erfolgt ist. Hier konnte nachjustiert und die Verständigung erzielt werden, dass auch in diesen Fällen die bisherigen Garantiebeträge (32,08 Euro bzw. 64,13  Euro) auf 100 Euro bzw. 180 Euro anzuheben sind.
 
Weiterhin konnten wir uns mit der TdL auf ein Berechnungsmodell zum Einfrieren der Jahressonderzahlung als Teilkompensation der Mehrkosten durch die Weiterentwicklung der Entgeltordnung verständigen, das in Umsetzung der Tarifeinigung 2019 garantiert, dass keine Beschäftigte und kein Beschäftigter eine geringere Jahressonderzahlung als 2018 erhält.
 
Ferner hat die TdL unseren Hinweis aufgenommen, dass der Betrag der Überleitungsentgeltgruppe 2Ü in Stufe 6 niedriger ist als der Betrag der Entgeltgruppe 2 Stufe 6. Dementsprechend wird die Stufe 6 der Entgeltgruppe 2Ü den Betrag der Stufe 6 der Entgeltgruppe 2 erhalten.
 
Überdies sollen die Zulagen im Kampfmittelräumdienst entsprechend den Steigerungssätzen der Tarifeinigung 2019 (+3,01%, +3,12%, +1,29%) erhöht werden. 
 
Nachdem es am 1. Juli 2019 zur Umsetzung der Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b bereits einen ersten Austausch mit der TdL gegeben hatte, konnten jetzt weitere Einzelheiten in der Redaktionsfassung des TVÜ-Länder festgelegt werden. 

Hiernach entfällt die bisherige Unterteilung der Entgeltgruppe 9 in eine sog. „kleine“ Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und eine sog. „große“ Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten.
 
Die Entgeltgruppe 9a besteht in Zukunft aus sechs Entgeltstufen mit den regulären Stufenlaufzeiten entsprechend § 16 Abs. 3 TV-L. Weiter wird eine neue Stufe 3 eingefügt, die ihrem Wert nach der Entgeltgruppe 8 Stufe 4 entspricht. Die Stufen 4 und 5 der Entgeltgruppe 9a entsprechen betragsmäßig den Stufen 3 und 4 der Entgeltgruppe 9b, die Stufe 6 erhält einen eigenständig festgelegten Betrag. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen Stufenregelungen gelten, werden stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet.

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von sieben Jahren (ehemalige Arbeitertätigkeiten) werden in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. Sie werden dabei nach einer Zuordnungstabelle einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit unter Mitnahme der Restzeit  bis zum Erreichen der nächsten Stufe zugeordnet. Dabei ist zu beachten, dass diese Beschäftigten bei der Stufenfindung so zu behandeln sind, als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn des Arbeitsverhältnisses an gegolten. Ferner erhalten Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4, um Verluste durch die Überleitung auszuschließen.

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 2 von fünf  Jahren  (ehemalige  Angestelltentätigkeiten)  werden  ebenfalls  in  die  Entgeltgruppe  9a übergeleitet. Auch sie werden nach einer Zuordnungstabelle einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit, ggf. unter Mitnahme der Restzeit, zugeordnet. Anders als zunächst von der TdL eingebracht, gilt dies nun auch für die Beschäftigten, die nach drei, vier oder fünf Jahren aus der Stufe 2 übergeleitet werden. Auch in diesen Fällen soll die Zuordnung zu der Stufe 3 der Entgeltgruppe 9a unter Mitnahme der bisher zurückgelegten Stufenlaufzeit erfolgen. Hierzu sind noch letzte redaktionelle Abstimmungen erforderlich. 

Schließlich besteht zur Überleitung und zur Besitzstandswahrung im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020, der Überleitung der Pflegekräfte zum 1. Januar 2019 sowie der Überleitung der Beschäftigten in der Informationstechnik am 1. Januar 2021 Einvernehmen, sich in der Umsetzung eng an die Regelungen der VKA im TVÜ-VKA anzulehnen. Auch hier bedarf es noch letzter redaktioneller Abstimmungen.
 
Insgesamt werden damit acht Änderungstarifverträge mit der TdL abgeschlossen:
 
1.  Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L,
2.  Änderungstarifvertrag Nr. 3 TV EntgO-L,
3.  Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Pkw-Fahrer-TV-L,
4.  Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVA-L BBiG,
5.  Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVA-L Pflege,
6.  Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVA-L Gesundheit,
7.  Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TV Prakt-L sowie 
8.  Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-Länder.
 
Weiter ist auf der Grundlage der Tarifeinigung vom 2. März 2019 vorgesehen, Verhandlungen über  die  Erhöhung  des  Zeitzuschlags  für  Samstagsarbeit  bei  Wechselschicht-  oder Schichtarbeit in Krankenhäusern aufzunehmen. 

Außerdem sollen nach Abschluss der Tarifverträge für die Autobahn GmbH des Bundes Verhandlungen  über  die  Eingruppierung  der  Beschäftigten  im  Straßenbetriebsdienst  und Straßenbau aufgenommen werden. 
 
Schließlich haben wir uns mit der TdL verständigt, offen gebliebene Fragen, etwa zur Akkreditierung von Studienabschlüssen und zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse, in Gesprächen zur Tarifpflege weiter gemeinsam zu bearbeiten. 
 
Aufgrund  letzter  Änderungen  zu  den  Redaktionsfassungen  der  abzuschließenden  Tarifverträge soll das Unterschriftsverfahren zu allen Tarifverträgen voraussichtlich Ende August 2019 eingeleitet werden.
 
Den Fachbereichen und Landesbezirken werden wir die Tarifvertragstexte sodann zuleiten.   
Zu den geeinten Tarifvertragstexten werden wir gesondert mit einem TS-berichtet Erläuterungen geben.