Autor Thema: Redaktionsgespräche TV-L  (Read 144250 times)

Mahlzeit

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #195 am: 05.08.2019 09:07 »
Nicht so aussagekräftig wie die Infos von DBB.....

TV-Ler

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #196 am: 05.08.2019 09:12 »
Nicht so aussagekräftig wie die Infos von DBB.....
Verdi ist Verdi ist Verdi  8)

In10sive

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #197 am: 05.08.2019 10:05 »

Aufgrund  letzter  Änderungen  zu  den  Redaktionsfassungen  der  abzuschließenden  Tarifverträge soll das Unterschriftsverfahren zu allen Tarifverträgen voraussichtlich Ende August 2019 eingeleitet werden.
 
Den Fachbereichen und Landesbezirken werden wir die Tarifvertragstexte sodann zuleiten.   
Zu den geeinten Tarifvertragstexten werden wir gesondert mit einem TS-berichtet Erläuterungen geben. [/i]


Heißt also, dass die Änderungstarifverträge erst Ende August/Anfang September verfügbar sein werden?

slavarolf

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #198 am: 05.08.2019 10:06 »
Hallo Leute,
die Änderungen und Einigungen klingen sehr interessant, vor allem für mich. Bitte klärt mich mal auf, ob ich mit meiner Denkweise nun richtig bin.

Ich wurde am 01.10.2018 von E6 - Stufe 4 auf E9k Stufe 2 eingruppiert.
Wenn ich nun die Einigung lese, gilt auch der Garantiebeitrag von 100 und 180€ für Abschlüsse vor 2019.

Das würde in Zahlen bedeuten

E6 - 4 zu E7 5 100 garantie
E7 - 5 zu E8 5 100 garantie
E8 - 5 zu 9a 5 180 garantie

die e9a wird von 5 auf 6 eingestuft, da ich ja vorher nun in der 5 war.

Denkfehler oder rechtlich richtig?

TV-Ler

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #199 am: 05.08.2019 10:16 »
Heißt also, dass die Änderungstarifverträge erst Ende August/Anfang September verfügbar sein werden?
Das ist zu vermuten.

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #200 am: 05.08.2019 10:23 »
Hallo Leute,
die Änderungen und Einigungen klingen sehr interessant, vor allem für mich. Bitte klärt mich mal auf, ob ich mit meiner Denkweise nun richtig bin.

Ich wurde am 01.10.2018 von E6 - Stufe 4 auf E9k Stufe 2 eingruppiert.
Wenn ich nun die Einigung lese, gilt auch der Garantiebeitrag von 100 und 180€ für Abschlüsse vor 2019.

Das würde in Zahlen bedeuten

E6 - 4 zu E7 5 100 garantie
E7 - 5 zu E8 5 100 garantie
E8 - 5 zu 9a 5 180 garantie

die e9a wird von 5 auf 6 eingestuft, da ich ja vorher nun in der 5 war.

Denkfehler oder rechtlich richtig?

Die Garantiebeträge sind für die Stufenzuordnung unbeachtlich. Sie werden anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn dieser kleiner als der Garantiebetrag, welcher auf die Höhe eines Höhergruppierungsgewinns bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt ist, ist.

Capo

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #201 am: 05.08.2019 10:35 »
Hallo Leute,
die Änderungen und Einigungen klingen sehr interessant, vor allem für mich. Bitte klärt mich mal auf, ob ich mit meiner Denkweise nun richtig bin.

Ich wurde am 01.10.2018 von E6 - Stufe 4 auf E9k Stufe 2 eingruppiert.
Wenn ich nun die Einigung lese, gilt auch der Garantiebeitrag von 100 und 180€ für Abschlüsse vor 2019.

Das würde in Zahlen bedeuten

E6 - 4 zu E7 5 100 garantie
E7 - 5 zu E8 5 100 garantie
E8 - 5 zu 9a 5 180 garantie

die e9a wird von 5 auf 6 eingestuft, da ich ja vorher nun in der 5 war.

Denkfehler oder rechtlich richtig?



Du wurdest von E6 Stufe 4 nach E9 Stufe 2 Höhergruppiert. Wieso willst du jetzt nach E9a Stufe 5 kommen? Du musst 2 Jahre in Stufe 2 sein um nach 9a3 zu kommen also zum 01.10.2020

slavarolf

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #202 am: 05.08.2019 10:42 »
Hallo Leute,
die Änderungen und Einigungen klingen sehr interessant, vor allem für mich. Bitte klärt mich mal auf, ob ich mit meiner Denkweise nun richtig bin.

Ich wurde am 01.10.2018 von E6 - Stufe 4 auf E9k Stufe 2 eingruppiert.
Wenn ich nun die Einigung lese, gilt auch der Garantiebeitrag von 100 und 180€ für Abschlüsse vor 2019.

Das würde in Zahlen bedeuten

E6 - 4 zu E7 5 100 garantie
E7 - 5 zu E8 5 100 garantie
E8 - 5 zu 9a 5 180 garantie

die e9a wird von 5 auf 6 eingestuft, da ich ja vorher nun in der 5 war.

Denkfehler oder rechtlich richtig?



Du wurdest von E6 Stufe 4 nach E9 Stufe 2 Höhergruppiert. Wieso willst du jetzt nach E9a Stufe 5 kommen? Du musst 2 Jahre in Stufe 2 sein um nach 9a3 zu kommen also zum 01.10.2020


Aber in Stufe 2 bin ich doch nur gelandet, weil der Garantiebeitrag 32,xx Euro war für die Höhergruppierung in die nächst höhere stufe, also e6 3 zu e7 3 e8 3 e9 2

nun sind doch die Garantiebeiträge um knapp 68€ gestiegen. Was in dem Fall zur E9a 5 führen würde.
Deswegen frage ich ja, ob ich einen Denkfehler habe.

Grundlage:

Nachdem die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L deutlich erhöht werden und sie nunmehr ab dem 1. Januar 2019 100 Euro (EG 2 bis 8 ) bzw. 180 Euro (EG 9a bis 15) betragen, war zunächst offen, ob diese erhöhten Garantiebeträge auch auf die Fälle anzuwenden sind, in denen die Höhergruppierung bereits vor dem 1. Januar 2019 erfolgt ist. Hier konnte nachjustiert und die Verständigung erzielt werden, dass auch in diesen Fällen die bisherigen Garantiebeträge (32,08 Euro bzw. 64,13  Euro) auf 100 Euro bzw. 180 Euro anzuheben sind.

Wastelandwarrior

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #203 am: 05.08.2019 10:45 »
Ja. Gleich zwei.
1. Der Garantiebetrag wird erst am Ende einer Kette angesetzt, nicht in jedem Zwischenschritt.
2. Die Erhöhung trifft nur die, die einen Garantiebetrag HATTEN. Es wird kein neuer Anspruch generiert.

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #204 am: 05.08.2019 10:46 »
Was genau hast Du an
Die Garantiebeträge sind für die Stufenzuordnung unbeachtlich. Sie werden anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn dieser kleiner als der Garantiebetrag, welcher auf die Höhe eines Höhergruppierungsgewinns bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt ist, ist.
nicht verstanden?

Capo

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #205 am: 05.08.2019 11:06 »
Nach Tabelle 2018:

E6 Stufe 4 = 2863,01€
E9 Stufe 2 = 3029,67 €
Gewinn     =   166,66 €

Daher gab es bisher kein Anspruch auf einen Garantiebetrag. Und wenn ein Anspruch da wäre würdest Du statt der 166,66€ die 180€ bekommen.

hannes123

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #206 am: 05.08.2019 11:32 »
Wie soll man denn das verstehen?

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von sieben Jahren (ehemalige Arbeitertätigkeiten) werden in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. Sie werden dabei nach einer Zuordnungstabelle einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit unter Mitnahme der Restzeit  bis zum Erreichen der nächsten Stufe zugeordnet. Dabei ist zu beachten, dass diese Beschäftigten bei der Stufenfindung so zu behandeln sind, als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn des Arbeitsverhältnisses an gegolten. Ferner erhalten Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4, um Verluste durch die Überleitung auszuschließen.

Sollen jetz auch noch Zeiten vor dem TV-L angerechnet werden...

Spid

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« Antwort #207 am: 05.08.2019 11:42 »
Das ist so zu verstehen, daß man bei Verdi nicht in der Lage ist, simple Sachverhalte in deutscher Sprache auszudrücken.

hannes123

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #208 am: 05.08.2019 12:09 »
Das ist so zu verstehen, daß man bei Verdi nicht in der Lage ist, simple Sachverhalte in deutscher Sprache auszudrücken.

Also ist für die Überleitung EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeit, die Zeit zugrunde zu legen, die am 31.12.18 erreicht war.

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #209 am: 05.08.2019 12:15 »
Es wird ein individueller Verlauf in der E9a nachgezeichnet, der das Überleitungsergebnis bestimmt.