Zutreffend ist, daß es die E9a zum Zeitpunkt der Höhergruppierung nicht gab, jedoch nach dem Tarifabschluß gegeben haben wird. Mithin wird die Höhergruppierung durch die Änderung des Tarifvertrages in E9a/3 erfolgt sein. Da der Höhergruppierungsgewinn geringer als der auf eine stufengleiche Höhergruppierung gedeckelte Garantiebetrag ist, wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns der Garantiebetrag gezahlt, also E8/4 plus Garantiebetrag, und zwar für die Dauer der Stufenlaufzeit in E9a/3. Zutreffend ist auch, daß Du erst in 7 Jahren (Tariferhöhungen einmal ausgenommen) mehr Entgelt bekommen wirst. Bei der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten wären es allerdings 9 Jahre gewesen.