Hallo,
ich verfolge schon seit Monaten die Diskussion der Überleitung der kleinen E9.
Irgendwie bin ich nun total verwirrt. Die Überleitungstabelle fand ich eigentlich sehr einfach zu deuten. Ich bin seit 01.01.2012 in der kleinen E9. Zum 31.12.2018 demzufolge in der E9 Stufe 3 mit 2 Jahren Rest. Laut der Überleitungstabelle E9 a Stufe 4 mit 2 Jahren Rest.
Wenn ich mir nun aber den § 29b (Überleitung aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b am 1. Januar 2019) anschaue, stelle ich mit Schrecken fest, ich bleibe in der E9a Stufe 3 mit Anrechnung der restlichen Jahre? Oder ist es doch so, dass die vergangen Jahre ab 01.01.2012 berücksichtigt werden? Von 2012 bis 2018 wären es ja 7 Jahre und somit dann doch E9a Stufe 4 und 2 Jahre Rest.
Ich habe noch eine weitere Frage:
Ich habe seit 2017 einen Antrag auf Verkürzung der Stufenlaufzeit zu laufen, bisher blieb er unbeantwortet, da die Voraussetzungen nicht vorlagen. Mir liegt zum 01.01.2019 eine Beurteilung mit 120% vor. Angenommen ich werde doch zum 01.01.2019 in die E9a Stufe 4 mit 2 Jahren Rest übergeleitet, würde mein Antrag auf Verkürzung ab 01.01.2019 gelten?
Vielen lieben Dank vorab. Leider bekommt man bei uns in der Geschäftsstelle keine Antwort, da denen die Änderung offiziell noch nicht vorliegt.