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Redaktionsgespräche TV-L

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Anthony09:

--- Zitat von: TV-Ler am 14.09.2019 06:56 ---
--- Zitat von: Anthony09 am 13.09.2019 10:49 ---Daher habe ich jetzt die Frage wie ich ab dem 01.01.2019 eingegliedert werde. Welche Tabelle ist für mich gültig und kann ich in die E9b höhergruppiert werden?

--- End quote ---
Die Überleitung erfolgt gemäß Tabelle aus § 29b Abs. 3 TVÜ-L in EG9a Stufe 4 1. Jahr.
Aus der Fallgruppe 1 ist auf Antrag gemäß § 29d Abs. 2 TVÜ-L eine Höhergruppierung in die EG9b möglich.

--- End quote ---

Hallo, danke für die Antwort. Ab wann kann man das Beantragen und ist das formlos möglich?

Spid:
Ab Eintritt der Änderung (01.01.20) bis zum 31.12.2020. Für den Antrag gibt es keine Formvorschriften. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt sich die Textform.

Anthony09:
Danke, ihr habt mir sehr geholfen.

MfG

Anthony09:
Eine Frage hätte ich doch noch! würde die Stufe bei der EG9b dann die 4 bleiben?

MfG

Spid:
Nein, die Höhergruppierung erfolgt in E9b/3, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn. Es besteht Anspruch auf den Garantiebetrag.

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