Selbst wenn wir annehmen, daß Deine Ausführungen zutreffend sind, so führt selbst das im Ergebnis dazu, daß eben Altfälle nicht in den Genuß des Garantiebetrages kämen, wenn sie aufgrund des früher niedrigeren Garantiebetrages keinen Anspruch auf einen solchen haben und somit auch nicht auf den höheren Garantiebetrag.