Autor Thema: Redaktionsgespräche TV-L  (Read 144062 times)

Peekaah

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #90 am: 04.07.2019 16:26 »
Unter IV. 1. Satz 1 der Tarifeinigung steht: „Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.“

In 17 Abs. 4 S. 2 TV-L stehen die Höhen der Garantiebeträge drin.

Also wurde 17 Abs. 4 S. 2 TV-L geändert.

 8)

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #91 am: 04.07.2019 16:35 »
Genau - und zwar, indem die dort genannten Garantiebeträge geändert werden. Und das hat auf Altfälle keinerlei Wirkung, weil deren Garantiebetragshöhe im Zeitpunkt der Höhergruppierung für die Dauer der Stufenlaufzeit festgelegt wurde und lediglich an allgemeinen Entgelterhöhungen teilnimmt.

Peekaah

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #92 am: 04.07.2019 16:45 »
Genau das hat man aber mit der jetzigen Tarifeinigung geändert. Nicht mehr nur Teilnahme an der allgemeinen Entgeltanpassung (wofür es ja keiner Tarifeinigung bedurft hätte ...), sondern gleich mal eine Erhöhung der Garantiebeträge für alle die Garantiebeträge bekommen.

Peekaah

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #93 am: 04.07.2019 16:48 »
So überraschend ist es auch nicht, wenn in Tarifeinigungen einmal festgelegte Beträge (z.B. Entgelte) geändert werden.

Spid

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« Antwort #94 am: 04.07.2019 16:51 »
Das hat man hier aber nicht vereinbart. Man hat das vereinbart, was Du oben selbst geschrieben hast:
Unter IV. 1. Satz 1 der Tarifeinigung steht: „Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.“

In 17 Abs. 4 S. 2 TV-L stehen die Höhen der Garantiebeträge drin.

Also wurde 17 Abs. 4 S. 2 TV-L geändert.

Und das führt eben nicht dazu, daß sich für Altfälle etwas ändert.

Peekaah

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #95 am: 04.07.2019 17:05 »
Mittlerweile hat schon jeder gemerkt, dass du das anders siehst... Da in der Tarifeinigung zu dieser Thematik ausschließlich die Höhe der Garantiebeträge geregelt wurde und sonst nichts, ändert sich auch nur die Höhe der Garantiebeträge für all diejenigen, welche ab und zum 1.1.2019 Garantiebeträge bekommen und bekommen werden.

Spid

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« Antwort #96 am: 04.07.2019 17:12 »
Nein. Da lediglich eine Änderung der Garantiebeträge zum 01.01.19 vereinbart wurde, findet auch lediglich diese statt. Das hat auf Altfälle keinerlei Auswirkungen. Das ergibt sich auch aus den bisherigen Tarifeinigungen - oder hat sich bspw. 2017 der Garantiebetrag für Altfälle um die vereinbarten 2,2% und die allgemeine Entgeltanpassung erhöht?

Peekaah

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #97 am: 04.07.2019 17:14 »
Tarifbeschäftigte, welche zum/ab 01.01.2019 Anspruch auf Garantiebeträge haben sind keine Altfälle.

Spid

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« Antwort #98 am: 04.07.2019 17:19 »
TB, die nach dem 31.12.2018 höhergruppiert werden, sind keine Altfälle.

Peekaah

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #99 am: 04.07.2019 17:25 »
Stimmt, die AUCH!

Ich lass dir deine Meinung, sind ja zum Glück ein freies Land. Und gemeinsam freuen wir uns auf das Ende der Redaktionen.

 ;)

Spid

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« Antwort #100 am: 04.07.2019 17:29 »
Nein, es ist die abschließende Negativdefinition von Altfällen. Für alle übrigen hat die Änderung der Garantiebeträge im Tarifvertrag keine Wirkung.

Peekaah

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« Antwort #101 am: 04.07.2019 17:44 »
Schaun mer mal...  ::)

Spid

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« Antwort #102 am: 04.07.2019 17:52 »
Da brauchen wir nicht zu schauen. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, die TdL wird sich das - wie auch das Gender-Gaga - nur durch Zugeständnisse an anderer Stelle abringen lassen.

Peekaah

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #103 am: 04.07.2019 18:01 »
Und ich bin davon ausgegangen, dass du die ganze Zeit der Meinung gewesen wärst, das „Kind“ gäbe es gar nicht ...

Spid

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« Antwort #104 am: 04.07.2019 18:06 »
Inwiefern? Ich habe doch auf die Mängel in der Tarifeinigung hingewiesen. Übrigens auch schon vor Monaten.