Autor Thema: Redaktionsgespräche TV-L  (Read 144271 times)

Tellerrand

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #45 am: 03.07.2019 15:57 »
Frisch aus der Verdi Presse:
...Die Redaktionsgespräche wurden daraufhin auf den 30. Juli 2019 vertagt.

Es gibt noch viele Streitpunkte mit der TdL(die anscheinend noch ein paar Änderungen im TV-L reinschmuggeln wollen), die noch geklärt werden müssen. Die Überleitung von der jetzigen Entgeltgruppe 9 die vorgelegt wurde, ist inhaltlich gleich der von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.

Es bleibt also weiterhin spannend ;)

Nebelkerze

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #46 am: 03.07.2019 16:14 »
Frisch aus der Verdi Presse:
...Die Redaktionsgespräche wurden daraufhin auf den 30. Juli 2019 vertagt.

Es gibt noch viele Streitpunkte mit der TdL(die anscheinend noch ein paar Änderungen im TV-L reinschmuggeln wollen), die noch geklärt werden müssen. Die Überleitung von der jetzigen Entgeltgruppe 9 die vorgelegt wurde, ist inhaltlich gleich der von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.

Es bleibt also weiterhin spannend ;)


Hier der Link dazu:

https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++6ccd628e-9d83-11e9-a26c-001a4a160100

Lemminator

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 73
  • stellv. Stationsleitung ICU
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #47 am: 03.07.2019 19:59 »
Frisch aus der Verdi Presse:
...Die Redaktionsgespräche wurden daraufhin auf den 30. Juli 2019 vertagt.

Es gibt noch viele Streitpunkte mit der TdL(die anscheinend noch ein paar Änderungen im TV-L reinschmuggeln wollen), die noch geklärt werden müssen. Die Überleitung von der jetzigen Entgeltgruppe 9 die vorgelegt wurde, ist inhaltlich gleich der von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.

Es bleibt also weiterhin spannend ;)

30 Juli geht es weiter ..... die lassen sich schon gut Zeit  :-X :-\


Hier der Link dazu:

https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++6ccd628e-9d83-11e9-a26c-001a4a160100

Caesar42

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #48 am: 04.07.2019 06:33 »
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++6ccd628e-9d83-11e9-a26c-001a4a160100

Zitat:
Hier haben wir zunächst darauf gedrungen, dass alle Berufs- und Funktionsbezeichnungen, so etwa im Teil IV (Beschäftigte im Pflegedienst) gegendert werden müssen.


Das sind echte Probleme....

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #49 am: 04.07.2019 07:03 »
 ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #50 am: 04.07.2019 07:20 »
Gender-Gaga

carlos1977

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #51 am: 04.07.2019 07:48 »
Die Überleitung von der jetzigen Entgeltgruppe 9 die vorgelegt wurde, ist inhaltlich gleich der von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.

Es bleibt also weiterhin spannend ;)
Beim TVöD gab es doch vor der Überleitung keine Fallgruppen 1 und 2 in der EG9 mit den verlängerten Stufenlaufzeiten, oder täusche ich mich? Dadurch kann die Überleitung nicht 1 zu 1 übernommen werden, oder?
Was sind Zuordnungstabellen?

Spid

  • Gast
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #52 am: 04.07.2019 08:48 »
In beiden Fällen - Bund und VKA - gab es überhaupt keine Fallgruppen von Entgeltgruppen, weil es überhaupt keine Tätigkeitsmerkmale für Entgeltgruppen gab. Die Aufteilung der E9 wurde direkt mit Einführung der jeweiligen Entgeltordnung vorgenommen. Bis zur Einführung der Entgeltordnung erfolgte die Eingruppierung noch auf Grundlage der VergO BAT und der im jeweiligen TVÜ vorgenommenen Zuordnung der Vergütungsgruppen zu Entgeltgruppen. Dennoch gab es - aufgrund des Anhangs zu §16 TVÖD - die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Da sämtliche Überleitungsregelungen lediglich auf die Unterscheidung zwischen E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und E9 mit regulären Stufenlaufzeiten abstellten, bedarf es mithin auch keiner Fallgruppen in Entgeltgruppen, um die Überleitungsregelungen 1:1 übernehmen zu können.

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,106
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #53 am: 04.07.2019 09:29 »
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++6ccd628e-9d83-11e9-a26c-001a4a160100

Zitat:
Hier haben wir zunächst darauf gedrungen, dass alle Berufs- und Funktionsbezeichnungen, so etwa im Teil IV (Beschäftigte im Pflegedienst) gegendert werden müssen.


Das sind echte Probleme....
Der Vorschlag der TdL, dem über eine entsprechende Formulierung in der Präambel gerecht zu werden, überzeugt nicht.

Die TdL wird sicher gerne von ihrem Vorschlag abrücken, sofern Verdi an anderer Stelle entgegenkommen zeigt  ;) ;D

Beispielsweise bei den Garantiebeträgen wäre die TdL sicher damit einverstanden, die Formulierung im Einigungspapier so zu verstehen, das nach Ende der Laufzeit die Garantiebeträge wieder auf die vorher gültigen Beträge zurückfallen  8)

Peekaah

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 67
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #54 am: 04.07.2019 12:54 »
Ich finde es schon bedenklich bzw. EHER EINEN SKANDAL, dass die TdL-Vertreter jetzt auf die Idee kommen, verschiedenste Tarifabschluss-Vereinbarungen wieder aufzuweichen (Garantiebeträge NUR FÜR NEUFÄLLE??? usw.). Ich frage mich, wo "das" enden soll.
Vor Gericht?  ::)

Spid

  • Gast
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #55 am: 04.07.2019 13:04 »
Wo wäre denn vereinbart worden, daß die neuen Garantiebeträge auch für Altfälle gelten sollen? Und was sollte ein Gericht damit zu tun haben, wenn sich Parteien nicht auf Vereinbarungen zwischen ihnen einigen können? Das Ergebnis ist dann halt keine Einigung.

Peekaah

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 67
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #56 am: 04.07.2019 13:10 »
"O-Ton" Tarifeinigung vom 2. März 2019:

"Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die …"

"DIE Garantiebeträge" bedeutet ohne (Ausnahme Satz 2) jegliche Einschränkung ALLE Garantiebeträge, sonst hätte man es einschränkend formulieren müssen.

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,106
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #57 am: 04.07.2019 13:12 »
Ich finde es schon bedenklich bzw. EHER EINEN SKANDAL, dass die TdL-Vertreter jetzt auf die Idee kommen, verschiedenste Tarifabschluss-Vereinbarungen wieder aufzuweichen (Garantiebeträge NUR FÜR NEUFÄLLE??? usw.). Ich frage mich, wo "das" enden soll.
Vor Gericht?  ::)
Warum sollte das ein Skandal sein?
Verdi versucht doch ebenfalls, laut der eigenen Veröffentlichung, noch hier und da weitere Themen mit in die Gespräche einzubringen. Siehst du das auch als Skandal an?

Peekaah

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 67
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #58 am: 04.07.2019 13:16 »
Wenn das entgeltwirksame Änderungen im Vergleich zur Tarifeinigung sein sollten, könnte ich akzeptieren, dass diese von der TdL nicht akzeptiert werden.

Spid

  • Gast
Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #59 am: 04.07.2019 13:21 »
"O-Ton" Tarifeinigung vom 2. März 2019:

"Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die …"

"DIE Garantiebeträge" bedeutet ohne (Ausnahme Satz 2) jegliche Einschränkung ALLE Garantiebeträge, sonst hätte man es einschränkend formulieren müssen.

Das ist Deine Interpretation, die auf der fehlerhaften Rechtsauffassung beruht, ausschlaggebend wäre der Moment der Zahlung und nicht etwa der Moment der Höhergruppierung.