Autor Thema: Redaktionsgespräche TV-L  (Read 143988 times)

Spid

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #75 am: 04.07.2019 15:08 »
Das ist zwar ganz, ganz putzig, verfehlt aber dummerweise seine Wirkung, weil die Tarifeinigung beinhaltet, was geändert werden soll - und nicht, was bleibt. Wo also haben die Tarifparteien in der Tarifeinigung zum Ausdruck gebracht, nicht wie in §17 Abs. 4 Satz 2 und der dazugehörigen PE zu verfahren?

Peekaah

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #76 am: 04.07.2019 15:13 »
Das ist zwar ganz, ganz putzig, verfehlt aber dummerweise seine Wirkung, weil die Tarifeinigung beinhaltet, was geändert werden soll - und nicht, was bleibt. Wo also haben die Tarifparteien in der Tarifeinigung zum Ausdruck gebracht, nicht wie in §17 Abs. 4 Satz 2 und der dazugehörigen PE zu verfahren?

Indem sie ausdrücklich etwas vereinbart haben, was vom Grundsatz der „allgemeinen Entgeltanpassungen“ abweicht.

Spid

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« Antwort #77 am: 04.07.2019 15:17 »
Abgesehen davon, daß es nicht um irgendeinen "Grundsatz der allgemeinen Entgeltanpassungen" geht, haben sie das auch nicht. Es geht darum, daß die Höhe des Garantiebetrages für den Zeitraum der Stufenlaufzeit im Zeitpunkt der Höhergruppierung fixiert wird - und die Tarifvertragsparteien haben jetzt wo genau vereinbart, in diese Rechtsposition rückwirkend vor dem 01.01.2019 einzugreifen? Nirgends, sie haben in der Tarifeinigung eindeutig festgelegt, daß - sofern nicht anders angegeben - die Änderungen zum 01.01.2019 wirksam werden.

Peekaah

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« Antwort #78 am: 04.07.2019 15:23 »
Abweichend von 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L und der dazugehörenden Protokollerklärung haben die Tarifparteien folgende Tarifeinigung geschlossen: Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.

Kreis ... drehen ... usw.

Spid

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« Antwort #79 am: 04.07.2019 15:27 »
Das ist keine abweichende Regelung. Eine Erhöhung der Garantiebeträge mit Wirkung zum 01.01.2019 hat nunmal keine Wirkung auf Altfälle vor dem 01.01.2019.

Peekaah

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« Antwort #80 am: 04.07.2019 15:28 »
Wenn man ausschließlich und lediglich die Höhe eines bestehenden oder zukünftigen Anspruches regelt, vielleicht doch.

Spid

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« Antwort #81 am: 04.07.2019 15:33 »
Da die Festlegung der Höhe des Garantiebetrages für die Dauer der Stufenlaufzeit jedoch im Moment der Höhergruppierung erfolgt, hätte es dazu aber einer expliziten Vereinbarung  bedurft, mit der die Tarifparteien klarstellen, in die bestehenden Rechtsverhältnisse rückwirkend eingreifen zu wollen - was ihnen prinzipiell freisteht. Die hat man aber nur hinsichtlich des 01.01.2019 getroffen.

Peekaah

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #82 am: 04.07.2019 15:40 »
Das Karussell dreht sich und dreht sich...

An welcher Stelle steht in der Tarifeinigung eigentlich, dass man von der Erhöhung der Tabellenentgelte nur profitiert, wenn man seinen Arbeitsvertrag nach dem 1.1.2019 abgeschlossen hat.

Spid

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« Antwort #83 am: 04.07.2019 15:45 »
Nirgends - braucht es auch nicht, siehe §15 Abs. 1 f. TV-L.

Peekaah

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« Antwort #84 am: 04.07.2019 15:50 »
Die Tarifeinigung hat sowohl die Entgelthöhe als auch die Garantiebetragshöhe ab dem 1.1.2019 angepasst mit Geltung für bestehende und zukünftige Ansprüche. Wenn man sich die gewählten Formulierungen anschaut, merkt man dass hier systematisch entsprechend vorgegangen wurde.
Man könnte meinen, du musst der TdL beim Sparen helfen...  ;D

Spid

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« Antwort #85 am: 04.07.2019 15:56 »
Ja, es ist systematisch vorgegangen worden - und zwar im Kontext der jeweiligen tariflichen Regelungen, die den Garantiebetrag im Zeitpunkt der Höhergruppierung fixieren und das Tabellenentgelt nicht. Auf die einschlägigen tariflichen Normen habe ich verwiesen. Das einzige, was Du vorgebracht hast, sind Deine Gefühlchen.

Peekaah

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« Antwort #86 am: 04.07.2019 16:07 »
Inwiefern der eindeutig Wortlaut der Tarifeinigung meine Gefühle widerspiegeln soll, behalte ich mal besser für mich. Im Übrigen ist es für meine Gefühle  ;D eher nicht überraschend, wenn mit einer Tarifeinigung von Dir mehrfach zitierte TV-L-Normen geändert werden...

Spid

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« Antwort #87 am: 04.07.2019 16:10 »
Das stünde den Tarifvertragsparteien natürlich frei, sie haben derlei aber nicht vereinbart - oder wo fände sich in der Tarifeinigung eine solche Vereinbarung?

Peekaah

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« Antwort #88 am: 04.07.2019 16:15 »
Abweichend von 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L und der dazugehörenden Protokollerklärung haben die Tarifparteien folgende Tarifeinigung geschlossen: Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.

Kreis ... drehen ... usw.

Spid

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« Antwort #89 am: 04.07.2019 16:19 »
Wenn das im Einigungspapier stünde, wäre das so - tut es aber eben nicht. Also, wo fände sich eine solche Vereinbarung?