Redaktionsgespräche TV-L

Begonnen von TV-Ler, 18.06.2019 08:22

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Caesar42

Zitat von: Spid am 04.07.2019 17:52
Da brauchen wir nicht zu schauen. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, die TdL wird sich das - wie auch das Gender-Gaga - nur durch Zugeständnisse an anderer Stelle abringen lassen.

Darauf wird es wohl hinauslaufen...

lxg

Zitat von: Spid am 04.07.2019 17:29
Nein, es ist die abschließende Negativdefinition von Altfällen. Für alle übrigen hat die Änderung der Garantiebeträge im Tarifvertrag keine Wirkung.

Eine Erhöhung der Garantiebeträge für Altfälle wäre doch schon allein deshalb problematisch, da viele dann Anspruch auf die 180€ Garantiebetrag hätten, die vorher keinen hatten.

Gilt dann jede in der Vergangenheit liegende Höhergruppierung als Altfall? Oder nur die, die schon vorher schon einen Anspruch auf einen Garantiebetrag hatten?

Das wäre doch aus Peekaahs Argumentation heraus auch wieder "unfair" gegenüber denen, die bei ihrer Höhergruppierung über dem alten und unter dem neuen Garantiebetrag gelandet sind. Diese Fälle erhielten demnach gar nichts.

Diese von ver.di angestrebte "Altfall"-Regelung scheint mir deshalb ziemlich unausgegoren...

Spid

Jede Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 ist ein Altfall, weil eine Änderung der Garantiebeträge in §17 Abs. 4 Satz 2 keine Auswirkungen auf diese hat.

Pan Tau

Sollte sich die Sichtweise von Spid als zutreffend erweisen, werde ich mit sofortiger Wirkung aus der Gewerkschaft austreten.

Ich hatte direkt nach dem Tarifabschluss eine Anfrage an die Komba gerichtet, wie es sich mit der Erhöhung der Garantiebeträge verhalte. Der Jurist gab damals an, dass der Jenige, der zum 01.01.2019 bereits einen Garantiebetrag aus einer Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 erhielt sich künftig definitiv über 180 Euro mehr freuen dürfe.

Ich hakte noch einmal nach, und schrieb, dass hier in diesem Forum von den Fachleuten eine vollkommen andere Meinung vertreten werde- und der Jurist schrieb zurück, dass es keinen Zweifel an seiner zuvor getätigten Aussage gebe.

Was solls- einen Teil des Verlustes hole ich mir nun eben dadurch wieder rein, dass ich künftig den Gewerkschaftsbeitrag spare- selbst Schuld, wenn man solche abstrusen Regelungen trifft- da bin ich konsequent! Auf die Rechtsberatung solcher Juristen kann ich dann auch liebend gerne verzichten, sollte ich mal in Verlegenheit geraten, diesen Service der Gewerkschaft in Anspruch nehmen zu müssen.

Pseudonym

Zitat von: Pan Tau am 05.07.2019 20:01
Auf die Rechtsberatung solcher Juristen kann ich dann auch liebend gerne verzichten, sollte ich mal in Verlegenheit geraten, diesen Service der Gewerkschaft in Anspruch nehmen zu müssen.

"Auf die Rechtsberatung solcher Juristinnen und Juristen...", wenn verdi bitten darf.

Spid

Dem Vernehmen nach ist es auf TdL-Seite auch erst im Rahmen der Erstellung der Änderungsentwürfe aufgefallen, daß eine Änderung der in §17 Abs. 4 genannten Höhe der Garantiebeträge auf Altfälle keine Wirkung entfaltet. Der Umstand, daß man das der Gegenseite in den Redaktionsverhandlungen entgegenhielt, spricht eher dafür, daß die TdL das als Verhandlungsmasse nutzen möchte - ansonsten hätte man wohl nichts gesagt und das Geld einfach gespart.

Aüg

Zitat von: Spid am 04.07.2019 14:09
Was ist daran überraschend? Schließlich kommt es beim Garantiebetrag auf den Moment der Höhergruppierung an, siehe §17 Abs. 4 Satz 2 und die zugehörige PE, die es dann nicht bräuchte, wenn der Garantiebetrag ständig neu zu berechnen wäre. Er ist für den Zeitraum der Stufenlaufzeit fix und nimmt lediglich an allgemeinen Entgeltanpassungen teil.

Auffassung des BMi zur identischen Vorschrift im TVöD:

Nach der Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD nehmen die Garantiebeträge an den
allgemeinen Entgeltanpassungen teil und werden insoweit um denselben Prozentsatz wie das
Tabellenentgelt verändert. Abweichend von dem vorgenannten Grundsatz haben die Tarifver-
tragsparteien jedoch - wie bereits zuvor in dem Tarifabschluss für 2008/2009 - auch in der
Tarifrunde 2010/2011 eigenständige Garantiebeträge festgelegt (siehe auch § 1 Ziffer 5 des
Änderungstarifvertrages Nr. 5 zum TVöD). Sie wurden dabei wieder in einem einzigen
Schritt angehoben, eine weitere Erhöhung der Garantiebeträge im Jahr 2011 findet nicht statt.

Somit doch eher ueberraschend.

Spid

Eher überraschend ist die ,,großzügige" Auslegung durch das BMI, die durch den Tarifvertrag in keinster Weise gestützt wird.

Peekaah

Die ,,Experten" aus dem BMI haben bestimmt alle keine Ahnung. Zum Glück haben wir Spid...

Spid

Ja, zum Glück - denn sowohl dem BMI als auch der KGSt, der TdL, der VKA, Haufe... habe ich hier oder im alten Forum fehlerhafte Rechtsauffassungen nachweisen können.

Rattgeber

Interessante Diskussion - laut Rechtsabteilung des RP Stuttgart sowie des Kultursministeriums BW werden die Regelungen zu den Garantiebeträgen sowohl für Neu- (01.01.2019) als auf für Altfälle gelten.
Zumindest wird diese Rechtsauffassung momentan den Personalreferenten und dem LBV gegenüber vertreten, wo man sich entsprechend vorbereitet.

Hinsichtlich der Auffassung von spid kann ich nur sagen, dass ich seiner Sicht zustimme aber selbst kein Jurist bin.

Grüßli aus dem Ländle

Spid

Die von mir vertretene Rechtsauffassung wird im Rahmen der aktuellen Redaktionsverhandlungen ja auch von der TdL vertreten. Sofern BaWü diese Rechtsauffassung in den Abstimmungsgesprächen der TdL vertreten hat, konnte es sich damit aus gutem Grund nicht durchsetzen.

Rattgeber

Was mich irritiert ist, dass ich Vorbereitungen für die Anwendung in dieser Form bereits laufen, gleichwohl die TDL dies anders vertritt.
Das kann nun an der schlechten Abstimmung innerhalb der Ministerien liegen, oder aber es wird davon ausgegangen, dass die TDL sich noch bewegt. Es wird spannend :D

Spid

Ich hatte ja geschrieben:
Zitat von: Spid am 05.07.2019 20:45
Der Umstand, daß man das der Gegenseite in den Redaktionsverhandlungen entgegenhielt, spricht eher dafür, daß die TdL das als Verhandlungsmasse nutzen möchte - ansonsten hätte man wohl nichts gesagt und das Geld einfach gespart.

Man wird es benutzen, um sich an anderer Stelle durchzusetzen.

Rattgeber