Autor Thema: Redaktionsgespräche TV-L  (Read 143878 times)

Maximus2584

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #165 am: 03.08.2019 13:15 »
Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?

Steve 69

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #166 am: 03.08.2019 13:21 »
Auf das Schnerzensgeld hat man auch ewig lange Jahre hinarbeiten müssen.  Das man bei Einführung der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, von Stufe 3 nach 4, oder jetzt von der 9a von 4 nach 5 einen so großen Sprung gewählt hat,  lässt jetzt bei denjenigen ein Gefühl der Ungerechtigkeit aufkommen,  die sich nur mit der linearen Erhöhung abfinden müssen. So richtig provitieren werden von der 9a eh nur Neueinstellungen,  die nun spätestens nach 10 Jahren den großen Sprung machen. Was bei mir aber ganz sicher keinen Neid hervorruft.  Die verlängerten Stufenlaufzeiten mögen unglücklich gewesen sein,  ich wusste bei der damaligen Höhergruppierung aber genau auf welch lange Laufzeit ich mich einlasse,  bis es sich im Geldbeutel auch mal richtig lohnt .

Aüg

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #167 am: 03.08.2019 18:13 »
Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?

Der wechsel von 9a in 9b  ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.

Maximus2584

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« Antwort #168 am: 03.08.2019 23:50 »
Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?

Der wechsel von 9a in 9b  ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.

Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?

WasDennNun

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #169 am: 03.08.2019 23:58 »
Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?

Der wechsel von 9a in 9b  ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.

Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180

Maximus2584

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #170 am: 04.08.2019 00:10 »
Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?

Der wechsel von 9a in 9b  ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.

Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180
Vielen Dank für die Antwort.
Was passiert denn danach beim Wechsel in die Stufe drei nach zwei Jahren?

Aüg

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« Antwort #171 am: 04.08.2019 00:11 »
Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?

Der wechsel von 9a in 9b  ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.

Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180

Falsch. Die richtige Antwort ist eg 9b stufe 2 und 0 euro garantiebetrag.

Maximus2584

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« Antwort #172 am: 04.08.2019 00:18 »
Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?

Der wechsel von 9a in 9b  ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.

Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180

Falsch. Die richtige Antwort ist eg 9b stufe 2 und 0 euro garantiebetrag.

Warum denn? Ich dachte beim Wechsel in die höhere EG muss jetzt mindestens 180 Euro Unterschied gelten?

TV-Ler

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #173 am: 04.08.2019 00:56 »
Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?

Der wechsel von 9a in 9b  ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.

Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180

Falsch. Die richtige Antwort ist eg 9b stufe 2 und 0 euro garantiebetrag.

Warum denn? Ich dachte beim Wechsel in die höhere EG muss jetzt mindestens 180 Euro Unterschied gelten?
Laut Einigungspapier ist der „Garantiebetrag begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung“

Das ist hier der Fall: EG9a Stufe 2 führt in EG9b Stufe 2, also stufengleich.
Da hier auch beide Tabellenwerte identisch sind, lautet der Garantiebetrag folglich auf 0 (in Worten „Null“) Euro.

Hoffentlich ist dieses Problem in der Redaktion aufgefallen und gelöst worden ...

... sehe gerade das EG9b Stufe 2 zzgl. 180 Euro Garantiebetrag über der Stufe 3 der EG9b liegt.
Da bin ich wirklich gespannt auf eine mögliche Lösung!
Vielleicht läuft es faktisch auf 5 Jahre in Stufe 3 hinaus (die ersten zwei Jahre in Stufe 2 zzgl. den auf den Differenzbetrag zur Stufe 3 begrenzten Garantiebetrag sowie weitere drei Jahre regulär in Stufe 3) ...

« Last Edit: 04.08.2019 01:06 von TV-Ler »

Aüg

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« Antwort #174 am: 04.08.2019 08:35 »
Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?

Der wechsel von 9a in 9b  ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.

Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180

Falsch. Die richtige Antwort ist eg 9b stufe 2 und 0 euro garantiebetrag.

Warum denn? Ich dachte beim Wechsel in die höhere EG muss jetzt mindestens 180 Euro Unterschied gelten?
Laut Einigungspapier ist der „Garantiebetrag begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung“

Das ist hier der Fall: EG9a Stufe 2 führt in EG9b Stufe 2, also stufengleich.
Da hier auch beide Tabellenwerte identisch sind, lautet der Garantiebetrag folglich auf 0 (in Worten „Null“) Euro.

Hoffentlich ist dieses Problem in der Redaktion aufgefallen und gelöst worden ...

... sehe gerade das EG9b Stufe 2 zzgl. 180 Euro Garantiebetrag über der Stufe 3 der EG9b liegt.
Da bin ich wirklich gespannt auf eine mögliche Lösung!
Vielleicht läuft es faktisch auf 5 Jahre in Stufe 3 hinaus (die ersten zwei Jahre in Stufe 2 zzgl. den auf den Differenzbetrag zur Stufe 3 begrenzten Garantiebetrag sowie weitere drei Jahre regulär in Stufe 3) ...

Das eigentliche Problem ist doch der zusätzliche Verlust der Stufenlaufzeit in 9bStufe 2. im worst case  (wechsel 9a stufe 2 mit 22 Monaten in Stufe 2) verliert der Mitarbeiter durch die Hoehergruppierung in den ersten 2 Jahren Geld. Ein neuer Fall fuer die Rubrik Hoehergruppierungsparadoxon.

Spid

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« Antwort #175 am: 04.08.2019 08:47 »
Im TVÖD hat man derlei durch eine Mitnahme der Stufenlaufzeit gelöst.

Wastelandwarrior

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #176 am: 04.08.2019 08:48 »
1. Relevanz
Wie oft passiert das ?
2. Lebensarbeitseinkommen in E9b ist höher
3. It is not a bug, it‘s a feature.

WasDennNun

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #177 am: 04.08.2019 10:12 »
Laut Einigungspapier ist der „Garantiebetrag begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung“

Das ist hier der Fall: EG9a Stufe 2 führt in EG9b Stufe 2, also stufengleich.
Da hier auch beide Tabellenwerte identisch sind, lautet der Garantiebetrag folglich auf 0 (in Worten „Null“) Euro.

Hoffentlich ist dieses Problem in der Redaktion aufgefallen und gelöst worden ...

... sehe gerade das EG9b Stufe 2 zzgl. 180 Euro Garantiebetrag über der Stufe 3 der EG9b liegt.
Da bin ich wirklich gespannt auf eine mögliche Lösung!
Vielleicht läuft es faktisch auf 5 Jahre in Stufe 3 hinaus (die ersten zwei Jahre in Stufe 2 zzgl. den auf den Differenzbetrag zur Stufe 3 begrenzten Garantiebetrag sowie weitere drei Jahre regulär in Stufe 3) ...
Danke für die Korrektur, mist wenn man altes und neues im Kopf vermischt.
Da kann man wirklich nur hoffen, dass die so "unlogisches" etwas bemerken.

(Vielleicht das >= zu einem > wandeln bei der Wahl der Stufe.... dann könnte man durch eine HG auch noch einen Stufenanstieg erwirken  ;D)

nichts_tun

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« Antwort #178 am: 04.08.2019 11:42 »
1. Relevanz
Wie oft passiert das ?

Es betrifft immer diejenigen, die von EG 9a, Stufe 2 auf EG 9b, Stufe 2 höhergruppiert werden. Es dürfte sicherlich einige betreffen, aber im Übrigen hast du recht.

Bei solchen Regelungen kann es immer wieder dazu kommen, dass nicht alle denkbaren Fälle gleichermaßen profitieren können. Und ja, wie Spid schrieb, im TVöD wurde bspw. in diesem Fall die Stufenlaufzeit mitgenommen.


Wastelandwarrior

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Antw:Redaktionsgespräche TV-L
« Antwort #179 am: 04.08.2019 11:50 »
Ich weiß. Aber wie vielen „Neuen“ werden denn im Jahr 2 ihrer Tätigkeit statt Aufgaben aus der „letzten“ Ebene des mD solche aus dem nächst höheren Niveau übertragen ?