Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung.
Dazu heißt es "Als Bemessungsgrundlage wird [...] das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Bei Beschäftigten, die nach dem 31. August eingestellt werden, wird das erste volle Monatsentgelt zu Grund gelegt." (
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/jahressonderzahlung.html)
Für die Fälle eines Beschäftigungsbeginns <= 01.07. oder >= 01.09. ist damit alles klar. Aber was ist bei einem Beschäftigungsbeginn dazwischen? Oder findet dann diese Regelung Anwendung: "Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert."
Viele Grüße
Flobi