Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Berechnung Jahressonderzahlung

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heidi80:

--- Zitat ---Hat das am Stichtag 1.12. bestehende Arbeitsverhältnis nach dem 1.7. und vor dem 1.9. begonnen, ist auf die Zeit innerhalb des Regel-Bemessungszeitraums nach § 20 Abs. 3 Satz 1 abzustellen, in der das Arbeitsverhältnis bestanden hat.
   
Für die Durchschnittsberechnung werden die gezahlten Entgelte in der Zeit, in der das Arbeitsverhältnis bestanden hat, durch die Zahl der Tage mit Entgelt geteilt und dann mit 30,67 multipliziert ( Satz 2 der PE zu § 20 Abs. 3 ).
--- End quote ---

WasDennNun:
 8)
Danke @heide80 so ist es ganz richtig, meine verkürzten Variante ist natürlich Falsch
hoffe damit trotzdem beim TE ein Grundverständnis geweckt zu haben.

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