Autor Thema: Erst sachgrundlos, dann nochmal befristet?  (Read 2414 times)

sabsezicke

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Erst sachgrundlos, dann nochmal befristet?
« am: 06.08.2019 08:11 »
Hallo,

ist es möglich, bei demselben Arbeitgeber, bei dem man erst befristet für 2 Jahre angestellt war, nochmal befristet für 2 Jahre angestellt zu werden?

Erstes Arbeitsverhältnis wurde vor Ablauf der 2 Jahre mit einem Auflösungsvertrag beendet.

In der Stellenausschreibung jetzt steht zwar befristet, aber keinen Hinweis darauf, dass es sachgrundlose Befristungen sind und dass man sich nur bewerben darf, wenn man vorher nicht dort oder bei einem anderen Arbeitgeber vom Land Hessen angestellt war.

Dann dürften es doch Befristungen mit Sachgrund sein und eine nicht offensichtliche ungeeignete schwerbehinderte Bewerberin muss zumindest zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, oder!?

Danke Euch.

GLG

Spid

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Antw:Erst sachgrundlos, dann nochmal befristet?
« Antwort #1 am: 06.08.2019 08:16 »
Wie ließe sich aus dem geschilderten Sachverhalt schließen, es handele sich um Befristungen mit Sachgrund? Dann bräuchte es die genannte Einschränkung des Bewerberfeldes nämlich nicht.

sabsezicke

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Antw:Erst sachgrundlos, dann nochmal befristet?
« Antwort #2 am: 06.08.2019 23:40 »
Vielleicht habe ich mich ja missverständlich ausgedrückt!?

Es gibt keine Einschränkungen in der Stellenanzeige. Daher darf man davon ausgehen, dass es sich bei der "befristeten Stelle" um eine befristete Stelle mit Sachgrund handelt, oder!?

Spid

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Antw:Erst sachgrundlos, dann nochmal befristet?
« Antwort #3 am: 07.08.2019 06:48 »
Nein.

yamato

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Antw:Erst sachgrundlos, dann nochmal befristet?
« Antwort #4 am: 07.08.2019 06:54 »
Ich würde mir jetzt gar nicht so viel Gedanken darum machen, wenn man die Stelle gerne hätte einfach bewerben.
Was soll passieren, wenn der Lebenslauf vollständig ist weiß der AG ja voran er ist.