Meine Antwort war die absolut korrekte, vollständige und abschließende Antwort auf Deine eingangs gestellte Frage - völlig unabhängig davon, ob ich helfen möchte oder nicht. Wenn Du nicht in der Lage dazu bist, das zu fragen, was Du wissen möchtest, ist das allein Dein Versagen.
Die Stufe 2 wird erreicht nach einem Jahr in Stufe 1 (§16 Abs. 3 TV-L), hier also im Juli. TB erhalten das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe vom Beginn des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird (§17 Abs. 1 TV-L). Das Juli-Entgelt - also jenes, das für Juli im Juli am Zahltag nach §24 Abs. 1 Satz 2 f. TV-L gezahlt wird - ist also das erste Entgelt, das sich nach Stufe 2 der Entgelttabelle der jeweiligen Entgeltgruppe ergibt.