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Sonderurlaub bei ärztlicher Untersuchung der Bundeswehr

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lowsounder:
Moin,
ich mach demnächst eine Reservedienstleistung (ehemals Wehrübung) für die ich nach §29 Abs. 2 (staatsbürgerliche Pflichten) freigestellt bin.

Nun muss ich davor noch mal zu einer ärztlichen Untersuchung beim KarriereCenter der Bundeswehr, die auch nicht in der näheren Umgebung ist. Diese Untersuchung ist keine Musterung sondern eher eine Überprüfungsuntersuchung.

Bekomme ich für diesen Fall Sonderurlaub oder ist das privates Vergnügen?

Spid:
Da bei Sonderurlaub kein Anspruch auf Entgelt besteht, müßte der AG gewichtige betriebliche Gründe vorbringen, um die Gewährung zu versagen.

lowsounder:
Sorry Spid... mein Fehler. Sonderurlaub ist bei der BW was anderes als im TV-L (bei der BW wird er in bestimmten Fällen bezahlt).

Was ich hier meine ist, ob ich für den Tag der Untersuchung auch freigestellt werde mit Anspruch auf Entgelt.

Spid:
Gem. Niederschriftserklärung zu §29 Abs. 1 lit. f TV-L umfaßt die ärztliche Behandlung auch die ärztliche Untersuchung. Einer Arbeitsbefreiung nach dieser Norm sollte also - sofern die Untersuchung während der Arbeitszeit erfolgen muß - grundsätzlich nichts entgegenstehen.

lowsounder:
Ok, vielen Dank!

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