Moin,
ich mach demnächst eine Reservedienstleistung (ehemals Wehrübung) für die ich nach §29 Abs. 2 (staatsbürgerliche Pflichten) freigestellt bin.
Nun muss ich davor noch mal zu einer ärztlichen Untersuchung beim KarriereCenter der Bundeswehr, die auch nicht in der näheren Umgebung ist. Diese Untersuchung ist keine Musterung sondern eher eine Überprüfungsuntersuchung.
Bekomme ich für diesen Fall Sonderurlaub oder ist das privates Vergnügen?