Autor Thema: Mit der Bitte um Eure Meinung  (Read 11371 times)

Kommune671

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Mit der Bitte um Eure Meinung
« am: 20.06.2019 09:56 »
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe da mal eine Anfrage an Euch und bitte euch euer Rechtsempfinden mitzuteilen.
Ich arbeite in einer Kommune, unser Fachbereich ist eher etwas kleiner mit 18 Beschäftigten, in der Hierarchie in mD, gD, hD aufgeteilt.
Ab der EGO 2017 bin ich in EG 9a/3, nach Antrag aus EG 8/5, eingruppiert. Damals gab es bei insgesamt 7 mD, 3 Beschäftigte in EG 6 und 4 Beschäftigte in EG 8.
Die 4 Beschäftigten haben Antrag gestellt nach EGO und sind in EG 9a ab 01/2017 eingruppiert. Die 3 Beschäftigten sind ohne Antrag, aber durch Öffnung der EG 7 in diese höhergruppiert worden. Damit sollte das Thema EGO und Eingruppierung eigentlich durch sein. Die drei Mitarbeiter in EG 7 haben die gleichen Tätigkeiten zu verrichten , nur waren die % im Umfang bei Ihnen geringer.
Jetzt in 2019 kommen diese Kollegen ebenfalls durch nochmalige Höhergruppierung in EG 9a. Soweit gehe ich da auch mit und diese Kollegen machen vollumfänglich diese Aufgaben. Alles gut.
Nur fühle ich mich bei der Stufenlaufzeit ungerecht behandelt. Im Normalfall sollten die Kollegen  gem. § 17 / 4a S.2 TVÖD bei Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen aus der jetzigen EG 7/4 laut Tabelle in 9a/2 rutschen. Sind sozusagen "nur" noch 5 Jahre hinter mir. Die Kollegen sind seit 5 bzw. 6 Jahren bei uns beschäftigt, davor in privaten Vermessungsbüros angestellt gewesen, kein öffentlicher Dienst vorher.
Ich habe im März diesen Jahres mein 25 jähriges DJ gehabt...Damals und das war der DEAL bei der EGO bin ich wie oben beschrieben von EG 8/5 in EG 9a/3 zurück gerutscht. Das war mir aber bewusst und ich wollte ja auch die höhere EG 9a erreichen. Was ich nicht angenommen habe ist, dass jetzt knapp 3 Jahre später die Möglichkeit eröffnet wurde diese Kollegen ohne Antrag höherzugruppieren. Wenn ich das zum Zeitpunkt damals gewusst hätte (..ich weiß hätte - hätte - Fahrradkette... :-)) wäre mein Antrag nach § 29b (1) TVÜ-VKA niemals aus dem Drucker gekommen. Nach der Möglichkeit der stufengleichen Höhergruppierung ab 03/2017, wäre ich jetzt in der EG 9a/5 und alles wäre super...
Wie sieht Eure Meinung dazu aus und empfindet ihr hier auch eine "Ungleichbehandlung", die Frage nach dem Empfinden scheidet hier aus, IST es eine Ungleichbehandlung???
Was kann ich tun und wie kann ich vorgehen solltet Ihr der gleichen Auffassung sein. Vielen Dank für Eure Meinungen/Ratschläge! Viele Grüße

Spid

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #1 am: 20.06.2019 10:13 »
Ungleichbehandlung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. So ist es auch hier.

Kommune671

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #2 am: 20.06.2019 10:40 »
Danke @Spid, Du siehst da also grundsätzlich nichts was zu beanstanden wäre. Rechtlich ist das ja auch alles sicher wie da entschieden wurde, nur "könnte" im Gegenzug seitens des AG/Personalabteilung da ein Kompromiss zu Gunsten von den EGO Antragstellern gefunden werden. Ich habe 7 Jahre Stufenlaufzeit abgeben müssen damals...

MrRossi

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #3 am: 20.06.2019 11:11 »
Danke @Spid, Du siehst da also grundsätzlich nichts was zu beanstanden wäre. Rechtlich ist das ja auch alles sicher wie da entschieden wurde, nur "könnte" im Gegenzug seitens des AG/Personalabteilung da ein Kompromiss zu Gunsten von den EGO Antragstellern gefunden werden. Ich habe 7 Jahre Stufenlaufzeit abgeben müssen damals...
Trösten Sie sich mit dem Wissen dass die Kollegen 3 Jahre deutlich weniger bekommen haben. Mehr ist nicht drin.

Lars73

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #4 am: 20.06.2019 11:19 »
Es liegt in der Natur von Stichtagsregelungen, dass es zu unterschiedlichen Behandlungen von Sachverhalten kommt. Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Natürlich war alte Regelung mit den Stufen ungünstig. Ohne Verlust an Stufen/Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen würde ich ca. 10000 € (brutto) mehr im Jahr verdienen. Die tariflichen Regelungen sind halt so (gewesen).

Weil andere nun mehr Geld bekommen hast Du keinen Euro weniger.

Wenn Du mit dem Angebot deines Arbeitgebers nicht zufrieden bist bleibt dir die Möglichkeit einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Vielleicht stellt er dich besser. Das funktioniert aber nur in Bereichen mit großen Mangel an qualifizierten Personal.

Sjuda

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #5 am: 20.06.2019 11:23 »
Wie könnte denn ein möglicher Kompromiss aussehen? Wäre dieser von den tariflichen Regelungen gedeckt? Wo würde man die Grenze ziehen? Es gibt unzählige Beschäftigte, die vor der stufengleichen Höhergruppierung Stufen verloren haben, so wie es eben der damaligen Regelung entsprach. Sollen diese alle eine Kompensation erhalten?

WasDennNun

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #6 am: 20.06.2019 11:28 »
Jetzt in 2019 kommen diese Kollegen ebenfalls durch nochmalige Höhergruppierung in EG 9a. Soweit gehe ich da auch mit und diese Kollegen machen vollumfänglich diese Aufgaben. Alles gut.
Die Kollegen wurden doch jetzt höhergruppiert, weil sich ihre auszuübenden Tätigkeiten  geändert haben oder auf welcher Basis ändert sich ihre EG?

MrRossi

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #7 am: 20.06.2019 11:30 »
Im Gegensatz zu Ihnen hat sich die Arbeit in Zeitanteilen ja auch verändert. Insofern gibt es nichts zu beanstanden.
Sie können vom neuen System profitieren wenn Sie auch höherwertige Arbeit bekommen.

Kommune671

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #8 am: 20.06.2019 12:08 »
Jetzt in 2019 kommen diese Kollegen ebenfalls durch nochmalige Höhergruppierung in EG 9a. Soweit gehe ich da auch mit und diese Kollegen machen vollumfänglich diese Aufgaben. Alles gut.
Die Kollegen wurden doch jetzt höhergruppiert, weil sich ihre auszuübenden Tätigkeiten  geändert haben oder auf welcher Basis ändert sich ihre EG?

Die Aufgaben haben sich nicht geändert nur wurden die Zeit Anteile auf 50 % angehoben, mit dieser Höhergruppierung für die 3 Kollegen wurde jetzt eine für alle 7 mD gleichlautende Stellenbeschreibung erstellt welche zum 1.Juli für alle gilt.

Spid

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #9 am: 20.06.2019 12:09 »
Wenn sich die Zeitanteile ändern, ändert sich die auszuübende Tätigkeit.

WasDennNun

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #10 am: 20.06.2019 12:19 »
Jetzt in 2019 kommen diese Kollegen ebenfalls durch nochmalige Höhergruppierung in EG 9a. Soweit gehe ich da auch mit und diese Kollegen machen vollumfänglich diese Aufgaben. Alles gut.
Die Kollegen wurden doch jetzt höhergruppiert, weil sich ihre auszuübenden Tätigkeiten  geändert haben oder auf welcher Basis ändert sich ihre EG?

Die Aufgaben haben sich nicht geändert nur wurden die Zeit Anteile auf 50 % angehoben, mit dieser Höhergruppierung für die 3 Kollegen wurde jetzt eine für alle 7 mD gleichlautende Stellenbeschreibung erstellt welche zum 1.Juli für alle gilt.
Wenn du damals auf den Antrag verzichtet hättest, dann würdest du jetzt weiterhin in deiner E8 stecken, während deine Kollegen nunmehr in der 9a kommen. Das wäre für dich besser?
Du hättest also (wie deine Kollegen) ja eben darauf pokern können, dass du "zeitnah" höherwertige Aufgaben bekommst und dann von der stufengleiche HG profitierst. Hast du nicht, was daran ist ungerecht?
Du empfindest es also als ungerecht, dass es eine stufengleiche HG gibt und du sie bisher nicht nutzen konntest?

Das man sich darüber traurig ist, dass die Kollegen "an einem vorbeiziehen", dass kann ich durchaus verstehen.

Kommune671

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #11 am: 20.06.2019 13:56 »
@WasDennNun

Also wie gesagt, dass soll jetzt hier von mir kein Jammern oder dergleichen darstellen.
Ohne Antrag damals wäre ich jetzt auch in die EG 9a höhergruppiert worden. Man wollte seitens des Personal eine Harmonisierung der 7 mD-Stellen erreichen. Gleiche Arbeit --> gleiches Geld und da bin ich der Letzte der das nicht befürworten würde. Nur waren die Kollegen ja damals entsprechend EGO schon neu bewertet worden. Die Tätigkeit an sich hat sich bei niemanden seitdem geändert, nur die Prozente wurden verschoben um auf 50 % pro Arbeitsvorgang zu kommen. Wie gesagt, es konnte keiner wissen das auch ohne das hinzukommen von höherwertigen Tätigkeiten eine erneute Höhergruppierung um 2 EG möglich sein wird. So gesehen und in Summe haben die Kollegen echt Glück seit 2016 einen Sprung 3 EG höher zu landen.
Hier spielen "Neid" oder mir sonst fremde Befindlichkeiten keine Rolle, es geht um den Umstand nach EGO nochmal eine Höhergruppierung zu bekommen und sei es, wie ich grad gelernt habe, man verschiebt nur die Zeitanteile bzw. die angesprochenen % Anteile.
Vielen Dank für all Eure Antworten bzgl. des Themas

MrRossi

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #12 am: 20.06.2019 14:00 »
@WasDennNun

 ".....Gleiche Arbeit --> gleiches Geld" .....

scheitert meist schon an den Stufen

BAT

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #13 am: 20.06.2019 16:31 »
Wie könnte denn ein möglicher Kompromiss aussehen? Wäre dieser von den tariflichen Regelungen gedeckt? Wo würde man die Grenze ziehen? Es gibt unzählige Beschäftigte, die vor der stufengleichen Höhergruppierung Stufen verloren haben, so wie es eben der damaligen Regelung entsprach. Sollen diese alle eine Kompensation erhalten?

Na das wird bei mir auch fünfstellig:-) - Nein, wie will man das kompensieren? Da bräuchte man ja eine Glaskugel. Denn viele haben sich auch nicht auf höhere Stellen beworben, weil es sich nicht rentierte bzw. Minus gemacht wurde. Eigentlich ein Fall für die Sitte:-)

WasDennNun

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #14 am: 21.06.2019 09:59 »
Ohne Antrag damals wäre ich jetzt auch in die EG 9a höhergruppiert worden.
Nicht nach geltendem Tarifrecht. Es liegt ja keine Änderungen bei den relevanten Zeitanteilen/Tätigkeiten bei dir vor. Und dann wäre eine solche HG eben eine aussertarifliche Verfahrensweise.
Und dann könnte man dir ja auch jetzt die entsprechenden Stufen  geben, wenn man bereit wäre übertariflich zu bezahlen.
Denn ohne Änderung von Zeitanteilen/auszuübenden Tätigkeiten keine Änderung der EG.
Und damit würdest (ohne Antrag) du jetzt in der EG8 sein und solange bleiben bis sich was ändert.