Autor Thema: Mit der Bitte um Eure Meinung  (Read 11505 times)

was_guckst_du

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #15 am: 21.06.2019 15:06 »
...ich sehe keine Ungleichbehandlung...eher ungleiches Handeln...

...manche haben den Antrag gestellt (mit allen möglichen - und nicht immer positiven - Folgen) und andere eben nicht...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kommune671

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #16 am: 23.06.2019 14:58 »
Ohne Antrag damals wäre ich jetzt auch in die EG 9a höhergruppiert worden.
Nicht nach geltendem Tarifrecht. Es liegt ja keine Änderungen bei den relevanten Zeitanteilen/Tätigkeiten bei dir vor. Und dann wäre eine solche HG eben eine aussertarifliche Verfahrensweise.
Und dann könnte man dir ja auch jetzt die entsprechenden Stufen  geben, wenn man bereit wäre übertariflich zu bezahlen.
Denn ohne Änderung von Zeitanteilen/auszuübenden Tätigkeiten keine Änderung der EG.
Und damit würdest (ohne Antrag) du jetzt in der EG8 sein und solange bleiben bis sich was ändert.

NEIN!

… eben nicht und das "versuche" ich hier die ganze Zeit zu erklären: Die Kollegen wurden mit in Kraft treten der EGO 2017, ohne Anträge (sie hatten auch nicht die Möglichkeit in EG 6) es traf ja nur einige Fälle wie ich in EG 8, bei denen die Möglichkeit bestand mit Antrag in die EG 9a zu kommen. So und jetzt in 2019 werden die drei Kollegen nachgezogen, dass heißt sie kommen ohne Antrag, ohne Veränderung ihrer bisherigen Aufgaben zum 01.07.2019 in EG 9a. Und "hätte" ich den Antrag damals nicht gestellt würde ich wie die Kollegen ab jetzt in die 9a kommen. Nur eben Stufengleich. Ich hätte eben damals nicht damit gerechnet das seitens des Personals so etwas in die Wege geleitet wird. Keiner dachte es, sonst hätte keiner diesen Antrag gestellt.
Wie gesagt, ich bin vollkommen dafür das alle die Eg 9a bekommen. Nur bekommt der eine Kollege von den drei ab 07/2019 nach 6 Jahren Zugehörigkeit die 9a/3 in welcher ich mich nach 25 Jahren auch befinde...Heul...
Na los bisschen Verständnis bitte...:-)!
Beste Grüße


Kommune671

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #17 am: 23.06.2019 15:02 »
...ich muss zu meinem letzten Post noch hinzufügen, dass die Kollegen ohne Antrag damals aus EG 6 in EG 7 gekommen sind. Jetzt ohne weiteren Antrag in EG 9a. Hatte ich alles oben schon mal geschrieben.

WasDennNun

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #18 am: 23.06.2019 18:12 »
Ohne Antrag damals wäre ich jetzt auch in die EG 9a höhergruppiert worden.
Nicht nach geltendem Tarifrecht. Es liegt ja keine Änderungen bei den relevanten Zeitanteilen/Tätigkeiten bei dir vor. Und dann wäre eine solche HG eben eine aussertarifliche Verfahrensweise.
Und dann könnte man dir ja auch jetzt die entsprechenden Stufen  geben, wenn man bereit wäre übertariflich zu bezahlen.
Denn ohne Änderung von Zeitanteilen/auszuübenden Tätigkeiten keine Änderung der EG.
Und damit würdest (ohne Antrag) du jetzt in der EG8 sein und solange bleiben bis sich was ändert.

NEIN!

… eben nicht und das "versuche" ich hier die ganze Zeit zu erklären:
DOCH!
das versuche ich die ganze Zeit zu erklären.
Wenn die Kollegen ohne Änderung der Zeitanteile oder Tätigkeiten in die höhere EG gemogelt werden, dann ist das eine Aussertarifliche Aktion und hat nichts mit dem geltenden Tarifrecht zu tun.

Und wenn dem so ist, dann  gehe zu deinem AG und teile ihm mit, dass du gerne auch an so einer aussertariflichen Aktion teilnehmen möchtest und eine höhere Stufe haben willst.
Insbesondere weil du dich durch diese aussertarifliche Maßnahme veräppelst fühlst .

Und was sagt der Personalrat dazu, dass der AG übertariflich bezahlt?

WasDennNun

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #19 am: 23.06.2019 18:19 »
Die Aufgaben haben sich nicht geändert nur wurden die Zeit Anteile auf 50 % angehoben, mit dieser Höhergruppierung für die 3 Kollegen wurde jetzt eine für alle 7 mD gleichlautende Stellenbeschreibung erstellt welche zum 1.Juli für alle gilt.
Wenn jedoch das da stimmt.
Sprich es liegt eine Änderung der Tätigkeiten vor, die zu einer höheren EG führt, dann ist es halt keine Aussertariliche Massnahme, sondern ganz normales Tarifrecht und beschissen für dich, dass die Kollegen höherwertige Arbeit zugeschanzt bekommen und dadurch eine günstigere Stufenlaufzeitausnutzung haben als du.

Wenn du jedoch den Antrag nicht gestellt hättest, dann wärst du jetzt in der EG8 und man hätte dir andere Tätigkeiten zu schanzen können (ob es auch mit Zeitanteile ginge weiß ich grade nicht), so dass du jetzt erst in die EG9a höhergruppiert werden würdest und deine Stufenlaufzeitoptimierung hättest.

Spid

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #20 am: 23.06.2019 18:26 »
Der Verbleib in der übergeleiteten Entgeltgruppe, wenn ein Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt wurde, gilt nur für die Zeit einer unverändert auszuübenden Tätigkeit. Jede Tätigkeitsänderung führt mithin zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe, die sich nach EGO ergibt, mithin also auch die Veränderung von Zeitanteilen von Arbeitsvorgängen.

Max

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #21 am: 23.06.2019 23:20 »
Lieber TE,
Ich kann deinen Frust der verlorenen Stufen wirklich nachvollziehen,  aber was erwartest du?
Tariflich korrekt aber aus deiner Perspektive ist das einfach doof gelaufen!

Auch wenn das Tarifrecht schwarz auf weiß geschrieben steht und hier wohl korrekt angewendet wurde,  ist es in der Realität oft sehr biegsam.  Versuche eine Vorgewährung  der Stufen zu bekommen. Arbeitgeber sind keine Unmenschen und wollen,  dass es für die MA (gefühlt) gerecht zugeht.

Spid

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #22 am: 24.06.2019 06:41 »
AG im öD sind juristische Personen, die mithin keine Gefühlchen haben. Eine Vorweggewährung von Stufen gibt es nur im TVÖD-K.

BeamterBR

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #23 am: 24.06.2019 07:49 »

Und wenn dem so ist, dann  gehe zu deinem AG und teile ihm mit, dass du gerne auch an so einer aussertariflichen Aktion teilnehmen möchtest und eine höhere Stufe haben willst.
Insbesondere weil du dich durch diese aussertarifliche Maßnahme veräppelst fühlst .

Und was sagt der Personalrat dazu, dass der AG übertariflich bezahlt?

AG im öD sind juristische Personen, die mithin keine Gefühlchen haben. Eine Vorweggewährung von Stufen gibt es nur im TVÖD-K.

An dieser Stelle möchte ich hinzufügen, dass in einigen Bundesländern den Kommunen durch Verordnung oder Gesetz die übertarifliche Bezahlung untersagt ist. Bevor man sich mit dem AG über eine übertarifliche Bezahlung unterhält sollte man also vielleicht schauen, ob dies  von den Gesetzen zugelassen wird. Man kann natürlich immer auf die Unwissenheit der Beteiligten hoffen.

Kommune671

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #24 am: 27.06.2019 14:32 »
Hallo liebe Forengemeinde,

kurzes Update zum Sachverhalt:
Die Kollegen die jetzt zum 01.07.2019 aus EG 7 in die EG 9a kommen (gut so!), erhalten eine Stufengleiche Überführung aus 7/4 in EG 9a/4 (nicht gut!)Nach 5 und 6 Jahren Amtszugehörigkeit.
Ich verbleibe in EG 9a/3 "nach 25 Jahren"...bissel deprimiert bin ich schon.
Ist es eine außertarifliche Einigung in diesem Fall, § 17/ 4a S.2 TVÖD scheint ja nicht angewendet worden zu sein...
Kann ich was machen? Oder mich wieder nur daran erfreuen dass jetzt alle gleich bewertet sind??? :-\

WasDennNun

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #25 am: 27.06.2019 14:43 »
Kann es sein, dass du obige Ausführungen nicht gelesen oder nicht verstanden hast?

Wenn die Kollegen ein Änderung der Zeitanteile ihrer Tätigkeiten bekommen haben, dann ist es alles in Butter und tarifliche korrekt und nicht zu beanstanden.



Spid

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #26 am: 27.06.2019 14:44 »
Höhergruppierungen nach dem 28.02.2017 erfolgen stufengleich.

WasDennNun

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #27 am: 27.06.2019 14:45 »
Und wenn sich deine Zeitanteile/Tätigkeiten nicht ändern, dann bist du korrekt eingruppiert.
Und wenn du den Antrag zur 9a  nicht gestellt hättest, dann würdest du weiterhin ohne Änderungen in deinen auszuübenden Tätigkeiten in der E8 verbleiben.

Sprich du hättest auf den Antrag verzichten müssen und hoffen das du eine Änderungen bekommst.

Swiphop

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #28 am: 27.06.2019 16:23 »
Etwas Abseits des Themas:

Der TE schrieb, dass die Kollegen ohne Antrag in die EG 7 übergeleitet wurden. War ein Antrag nicht Grundvoraussetzung für eine Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung?

Spid

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Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #29 am: 27.06.2019 16:26 »
Ja. Sofern es sich auch bei individueller Betrachtung des einzelnen AN um eine Besserstellung handelte, ist diese arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden.