Autor Thema: Mit der Bitte um Eure Meinung  (Read 11503 times)

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #30 am: 27.06.2019 19:00 »
Ja. Sofern es sich auch bei individueller Betrachtung des einzelnen AN um eine Besserstellung handelte, ist diese arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden.

Macht sich der AG damit nicht angreifbar, wenn er ohne Vorliegen eines Antrages nach § 29b TVÜ-VKA und ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeiten, die neue Entgeltgruppe nach EGO feststellt? Stichwort: Gleichbehandlung sämtlicher Beschäftigter, die nach den Überleitungsregelungen des TVÜ-VKA überzuleiten waren?

Spid

  • Gast
Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #31 am: 27.06.2019 19:11 »
Der AG ist nicht gezwungen, alle AN gleich zu behandeln.

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #32 am: 27.06.2019 20:13 »
Da greift nicht ein Gleichbehandlungsgrundsatz? Insbesondere aus der Tarifgebundenheit eines AG?

Spid

  • Gast
Antw:Mit der Bitte um Eure Meinung
« Antwort #33 am: 27.06.2019 20:46 »
Nein. Dem AG wäre es aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verwehrt, einzelne vergleichbare AN aus willkürlichen Gründen von begünstigenden Maßnahmen auszunehmen. Das ist vorliegend nicht der Fall.