Autor Thema: [BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt  (Read 18394 times)

Tagelöhner

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #45 am: 30.06.2019 06:11 »
Halte uns bitte auf dem Laufenden, wie darauf reagiert wurde.

Mich würde es aus eigener Erfahrung nicht wundern, wenn es sogar letztendlich kaum jemanden interessiert. Die unmittelbar Betroffenen schütteln und ärgern sich vielleicht kurz und gehen dann zur Tagesordnung über.

Im Öffentlichen Dienst lässt sich über sowas nur schwer Druck aufbauen, da alle Beteiligten unabhängig davon ihren Sold oder ihr Gehalt bekommen und Arbeitsplätze nicht zur Disposition stehen.

Lars73

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #46 am: 30.06.2019 08:23 »
Den Ansatz der Unterwerfung halte ich für grundlegend falsch. Ich werde nun Druck ausüben. Wenn ich tarifgerecht kündige, dann sind etwa 30 Mio Euro Fördermittel weg, da es keinen Ersatz gibt und genügend Konkurrenz um die Mittel. Freue mich schon auf die Gesichter. :)

Wenn du so unersetzlich bist stellt sich die Frage ob du als Führungskraft wirklich einen guten Job macht. Ein Dozent von mir an der Uni der bei Bayer im mittleren Managment tätig ist sagte mal so schön. Wer sich unersetzlich macht sollte so schnell wie möglich ersetzt werden...

Hansolo

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #47 am: 30.06.2019 08:27 »
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass eine Wahl ansteht.

Natürlich habe ich dann einen schlechten Job als Führungskraft gemacht und es entspricht nicht der Bürokratie. Aber das ist doch egal - so läuft das nirgendwo. Deutschland entwickelt sich immer mehr vom programmatischen Land zum Personenland.

Skedee Wedee

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #48 am: 30.06.2019 09:46 »
Den Ansatz der Unterwerfung halte ich für grundlegend falsch.

Dann bleib´ Tarifbeschäftigter.  ::)

Freue mich schon auf die Gesichter.

Reisende soll man nicht aufhalten. Bye-bye.  8)

Pseudonym

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #49 am: 30.06.2019 10:27 »
Den Ansatz der Unterwerfung halte ich für grundlegend falsch.

Freue mich schon auf die Gesichter.

Reisende soll man nicht aufhalten. Bye-bye.  8)

Diese Reaktion des ÖD ist allgegenwärtig und nicht zuletzt einer der Gründe, warum der Bestand an Nichtleistern und Blindgängern so hoch ist. Der ÖD erstickt an seiner eigenen Zucht. Eine A15 Stelle müde zu belächeln ist die eine Sache. Die andere ist aber, wirklich gut ausgebildetes Personal zu halten.

Bei der Qualifikation von Hansolo ist die A-Tabelle uninteressant. Was ich verstehe. Unsereins würde sich über A15 freuen, hatte aber auch zumeist keine Lust Zeit und Arbeit in drei Abschlüsse und eine Promition zu stecken. 

Also ab in die B-Tabelle  ;) Rein auf dem Papier überqualifziert. Wie es in der Praxis ausschaut, muss der AG bewerten.

Skedee Wedee

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #50 am: 30.06.2019 12:27 »
Die andere ist aber, wirklich gut ausgebildetes Personal zu halten.

Aber nicht durch Erpressung.

Bei der Qualifikation von Hansolo ist die A-Tabelle uninteressant...
Also ab in die B-Tabelle  ;) Rein auf dem Papier überqualifziert.

Die B-Tabelle ist nur eingeschränkt ein Nachweis für Qualifikation. Im Übrigen hat den TE niemanden gezwungen, sich auf seine derzeitige Stelle zu bewerben...


Eukalyptus

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #51 am: 30.06.2019 17:01 »
Den Ansatz der Unterwerfung halte ich für grundlegend falsch. Ich werde nun Druck ausüben. Wenn ich tarifgerecht kündige, dann sind etwa 30 Mio Euro Fördermittel weg, da es keinen Ersatz gibt und genügend Konkurrenz um die Mittel. Freue mich schon auf die Gesichter. :)

Bei aller Liebe - das geht zu weit. Ich halte das (gerade auch in dieser Kurzfristigkeit) nicht nur einfach für Druck, sondern für Erpressung. Eine solche unberechenbare Person (wenn sie jetzt A15 "sofort" will, was wird die Person dann noch mehr "sofort" wollen in 2 Jahren, 5 Jahren, x Jahren?) ist per se unzuverlässig und gehört baldmöglichst aus einer Führungsposition entfernt.


Tagelöhner

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #52 am: 30.06.2019 17:12 »
Was soll daran Erpressung sein? Ich halte das maximal für schlechten Stil, der das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN belastet, mehr aber nicht.

Sollte das wirklich stimmen, dass an der Kündigung einer Einzelperson 30 Mio. Fördergelder hängen, ist das mal wieder ein Paradebeispiel für das nicht gerade selten vorkommende Organisationsversagen im Öffentlichen Dienst.

Es hätten schlicht seine Führungskräfte versagt, wenn sie derartig wackelige Konstellationen zulassen. Bei einem Tarifbeschäftigten muss doch jeder verantwortungsvollen und zuverlässigen Führungskraft klar sein, dass dieser jederzeit kündigen und sich in die Freie Wirtschaft verabschieden kann.

Dementsprechend müssen derartige wichtige "Projekte" halt an verbeamtete Mitarbeiter vergeben oder direkt durch den Behördenleiter(der wahrscheinlich mit A15+ besoldet wird) zur "Chefsache" gemacht werden.
« Last Edit: 30.06.2019 17:19 von Tagelöhner »

Spid

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #53 am: 30.06.2019 17:19 »
Beamte können doch auch jederzeit ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verlangen - das läßt sich doch auch nur 3 Monate verzögern, da ist so manche Kündigungsfrist von TB länger...

Tagelöhner

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #54 am: 30.06.2019 17:27 »
Mir sind die genauen Zeiträume für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gerade nicht geläufig.

Fakt ist, dass das Beamtenverhältnis -zumindest in der Theorie und von seinen Verfechtern vehement so vorgebracht- ein auf Lebenszeit angelegtes besonderes Dienst- und Treueverhältnis ist. Ich wette, dass es auch rein statistisch bei Beamten im Gegensatz zu Angestellten eine deutlich geringere Fluktuation gibt, Anträge auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis also ein geringes Risiko für den Dienstherren darstellen.

Spid

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #55 am: 30.06.2019 17:32 »
Maybe, ändert aber nichts daran, daß auch ein Beamter „jederzeit kündigen und sich in die Freie Wirtschaft verabschieden kann“.

Pseudonym

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #56 am: 01.07.2019 16:10 »
Die andere ist aber, wirklich gut ausgebildetes Personal zu halten.

Aber nicht durch Erpressung.

Bei der Qualifikation von Hansolo ist die A-Tabelle uninteressant...
Also ab in die B-Tabelle  ;) Rein auf dem Papier überqualifziert.

Die B-Tabelle ist nur eingeschränkt ein Nachweis für Qualifikation.

Diese Aussage habe ich auch nicht getroffen. Umgekehrt habe ich sie formuliert bzw. zumindest gemeint: wer so hoch qualifiziert ist, ist in B eher zuhause. Nicht wer in B eingruppiert ist, ist automatisch qualifiziert. Siehe Wahlämter.

Das Auftreten von Hansolo mag einigen hier überheblich und unangemessen vorkommen. Die Wortwahl ist auch verbesserungsfähig. Aber an sich ist er einfach in der falschen Position, wenn er mehr zu leisten in der Lage ist.



tren

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #57 am: 03.07.2019 17:13 »
Obwohl mein Zugang gelöscht wurde, will ich von den weiteren Begebenheiten berichten.

Da wir bald eine Bürgermeisterwahl haben, fruchtet mein Druck wohl. Kein Bürgermeister will etwa 800 Schülern und 1.600 Eltern gegenüber stehen mit der Aussage, keine Gelder für den Schulbau zu haben.

Juhu!

was_guckst_du

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #58 am: 04.07.2019 07:13 »
...heutzutage sind BM-Wahlen keine "Erbhöfe" mehr...abgesehen von der Tatsache, dass auch ein BM nicht zur Rechtsbeugung befugt ist und auf so etwas die Opposition nur wartet,, kann ein neuer BM die Angelegenheit auch ganz anders einstufen...

..insofern halte ich die Angelegenheit weiterhin für einen Wunschgedanken, bei dem ein Jubilieren noch zu früh erscheint...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Maxabat

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Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #59 am: 10.07.2019 15:50 »
Hallo zusammen,

ehrlicherweise man muss sagen, dass man um auf das Nettoniveau von A15 zu kommen, als Angestellter brutto ca. 100.000€ im Jahr verdienen muss, wenn man Kinderzuschlag, günstige PKV und ein doch relativ hohes Pensionsniveau berücksichtigt. Also als Dienstherr/AG wäre ich entspannt, weil ein Gehalt in dieser Größenordnung  v.a. bei einem Einstieg in die Wirtschaft nicht unbedingt üblich ist.
 Ich halte es legitim mehr Geld zu fordern und mit dem Weggang zu „drohen“, aber bei „ich gehe und dann sind 30 Mio Fördergelder futsch“ würde ich mir als Dienstherr oder AG überlegen, ob die Stelle mit der richtigen Person besetzt ist. Niemand ist unersetzlich.