Autor Thema: [NW] Sprungbeförderung A13 > A15  (Read 8938 times)

Kailer80

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[NW] Sprungbeförderung A13 > A15
« am: 26.06.2019 17:33 »
Hallo zusammen,

ich wurde als Quereinsteiger (Kommunaler Verband) im HD verbeamtet (vorher E14) und nun A13. Die Stelle ist mit A15 bewertet. Nach Aussage des Personalamtes muss nun zunächst die A14 durchlaufen werden, bis irgendwann eine Beförderung auf A15 möglich ist (ergibt sich m.E. auch aus der Gesetzeslage in NRW). Allerdings werden vermehrt Kolleginnen und Kollegen aus anderen Behörden in NRW auch direkt auf eine A15 Stelle befördert (Sprungbeförderung). Dies müsste doch grundsätzlich durch § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 zweiter Halbsatz LBG NRW auch in meinem Fall möglich sein, oder?

Danke und Grüße
« Last Edit: 27.06.2019 02:24 von Admin2 »

BStromberg

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Antw:[NW] Sprungbeförderung A13 > A15
« Antwort #1 am: 28.06.2019 11:54 »
Nichts für ungut, aber ich vermute mal, Sie sind Quereinsteiger aus einem (zumindest personalrechtlich) nicht ganz so nahem Verwaltungsumfeld oder das "Hörensagen von Kollegen aus anderen Behörden" stockt bzw. kann nicht als Referenz für Ihren Fall herangezogen werden.

Dem Grunde nach hat Ihr Personalamt natürlich recht.

§ 9 LBG NRW ist übrigens keine Anspruchsgrundlage für irgendetwas, das Ihnen ansatzweise die aufgeworfene Frage beantworten könnte... es ist lediglich die gesetzgeberische Ermächtigung zum Erlass konkretisierender Laufbahnvorschriften im Zuge einer Verordnung (hier der LVO NRW)! Dort müssten Sie dann (abgestimmt auf Ihren Einzelfall) neben § 19 IV, V LBG nochmals gezielter recherchieren, ob/inwiefern man Ihnen direkt eine Urkunde von A13 nach A15 aushändigen könnte/wollte; ggf. per Ausnahmeregelung im Ermessenswege bzw. durch Anfrage beim Landespersonalausschuss. Da reden wir aber von Promillewerten von absoluten Top-Kräften, wo diese Karte höchst ausnahmsweise mal ausgespielt wird... zumal ja auch der § 28 LVO nicht ganz unbedeutend ist.

 
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Skedee Wedee

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Antw:[NW] Sprungbeförderung A13 > A15
« Antwort #2 am: 29.06.2019 10:06 »
Allerdings werden vermehrt Kolleginnen und Kollegen aus anderen Behörden in NRW auch direkt auf eine A15 Stelle befördert (Sprungbeförderung).

Nun ja, wenn es vorher in ganz NRW ein Beamter gewesen ist und jetzt möglicherweise zwei Beamte im ganzen Bundesland, wäre es immerhin eine Steigerung um 100%. Wie bereits oben ausgeführt, sind es eine verschwind geringe Anzahl an Beamten, die davon profitieren.

Dies müsste doch grundsätzlich durch § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 zweiter Halbsatz LBG NRW...

Nein.