Beim hessischen Rechner ist mir folgendes aufgefallen:
1. die "besondere" Stellenzulage (also Ziffer 3-12) wird beim Rechner gar nicht mit eingerechnet
2. somit stimmt auch die Sonderzahlung nicht, diese inkludiert Grundgehalt, Familienzuschlag, Stellenzulage mD/gD, besondere Zulage (Ziffer 3-12)
3. Abzug der Beihilfe wird real nicht für die Berechnung der Sonderzahlung herangezogen - in dem Rechner wird aber der Wert von der Gesamtsumme abgezogen - entsprechend stimmt auch die Sonderzahlung nicht -
Goodie für eine Erweiterungsspalte bei den Zulagen ;-)
4. in Hessen gibt es einen Sonderbetrag für Kinder (2,13 € pro Kind) -
§ 6 HSZG (Sonderbetrag für Kinder)
Berechtigte erhalten neben dem Grundbetrag für jedes Kind, für das ihnen für den jeweiligen Monat Familienzuschlag zusteht, einen Sonderbetrag in Höhe von 2,13 Euro.
Dieser fließt sofern ich das richtig überblicke aber nicht in die Sonderzahlung (siehe 1.) ein.
Trotzdem muss ich mal Danke sagen, da habt ihr euch richtig viel Mühe gemacht!