Autor Thema: [Allg] Allgemeine Stellenzulage im Online-Rechner - Änderung  (Read 10724 times)

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 610
Bislang wurde die allgemeine Stellenzulage im Online-Rechner automatisch selektiert, man konnte diese aber mit einem Abzugsbetrag bei Bedarf abwählen.

Wir haben dies heute - beginnend mit Hessen (Tabellen 2019-2021) - geändert:
Die allgemeine Stellenzulage wird nun manuell ausgewählt entweder als Stellenzulage gD/hD oder als Stellenzulage mD (siehe beiliegenden Screenshot). Die Abwahlmöglichkeit entfällt.

Die beiden unterschiedlichen Auswahloptionen sind notwendig, da sich die Stellenzulage bei A9 (und A10) unterscheidet, je nachdem ob es sich um ein Amt des mittleren Dienstes oder gehobenen Dienstes handelt.

Werden beide Stellenzulagen ausgewählt, was auch die Standardeinstellung für neue Nutzer ist, "gewinnt" in unserer Darstellung bei A9 und A10 die des gehobenen Dienstes.

Hinweisseite dazu:
  http://oeffentlicher-dienst.info/hilfe/allgemeine-stellenzulage/

In den nächsten Tagen werden die Besoldungsberechnungen der anderen Bundesländer ebenfalls entsprechend angepaßt.

Links:
  * Übersichtsseite mit Schnellauswahl: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/
  * Detailauswahl: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/he?id=beamte-hessen-2019
  * Rechnerergebnis: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/he?id=beamte-hessen-2019&g=A_9&s=4&f=1&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2019&stkl=1&r=0&zkf=0
« Last Edit: 21.06.2019 15:03 von Admin »

micha77

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 141
Auf die Schnelle ist mir folgendes aufgefallen:
Die mtl. Sonderzahlung beinhaltet folgende Parameter: Grundgehalt, Familienzuschlag, allg. Stellenzulage und ggf. weitere Zulagen (<--- leider nicht alle, so dass man das nicht pauschalisieren kann, aber dafür ist ja das Extra-Fenster da)
In dem alten Rechner 2018 war das weitesgehend ok, ihr habt aber den Abzug für die Beihilfe mit reingerechnet (also -18,90€ * 5%) - dem ist aber nicht so
In dem neuen Rechner 2019 fehlen aber in der Sonderzahlung die 5% der allg. Stellenzulage - und den Abzug der Beihilfe nicht mit einrechnen, dann müsste es passen
 
« Last Edit: 20.06.2019 14:54 von micha77 »

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 610
Auf die Schnelle ist mir folgendes aufgefallen:
Die mtl. Sonderzahlung beinhaltet folgende Parameter: Grundgehalt, Familienzuschlag, allg. Stellenzulage und ggf. weitere Zulagen (<--- leider nicht alle, so dass man das nicht pauschalisieren kann, aber dafür ist ja das Extra-Fenster da)
In dem alten Rechner 2018 war das weitesgehend ok, ihr habt aber den Abzug für die Beihilfe mit reingerechnet (also -18,90€ * 5%) - dem ist aber nicht so
In dem neuen Rechner 2019 fehlen aber in der Sonderzahlung die 5% der allg. Stellenzulage - und den Abzug der Beihilfe nicht mit einrechnen, dann müsste es passen

Vielen Dank für den Hinweis! Ist nun korrigiert. Bitte testen & Feedback!

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 610
Falls hier jemand einen verläßlich Übersicht hat, welche der Zulagen nach Anlage VII HBesG im Landesanteil Besoldung berücksichtigt werden und welche mit den Besoldungsanpassungen jährlich erhöht werden, baue ich diese mit ein.

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 610
Stand heute sind nun umgestellt:
  * Bayern
  * Brandenburg
  * Bremen
  * Hessen

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 610
Stand heute sind umgestellt:
  * Baden-Württemberg
  * Bayern
  * Berlin
  * Brandenburg
  * Bremen
  * Hamburg
  * Hessen
  * Mecklenburg-Vorpommern
  * Niedersachsen
  * Nordrhein-Westfalen

DDU_Nds

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Danke für die Mühe, die Du Dir machst, aber ich glaube, bei den Stellenzulagen in Nds. ist Dir beim mD ein Fehler unterlaufen:
https://prnt.sc/o5cdrj
http://prntscr.com/o5ck4g 
« Last Edit: 22.06.2019 21:14 von DDU_Nds »

DDU_Nds

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
D
Danke für die Mühe, die Du Dir machst, aber ich glaube, bei den Stellenzulagen in Nds. ist Dir beim mD ein Fehler unterlaufen:
https://prnt.sc/o5cdrj
http://prntscr.com/o5ck4g 
Das letzte Bild ist falsch
http://prnt.sc/o5ck4g

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 610
D
Danke für die Mühe, die Du Dir machst, aber ich glaube, bei den Stellenzulagen in Nds. ist Dir beim mD ein Fehler unterlaufen:
https://prnt.sc/o5cdrj
http://prntscr.com/o5ck4g 
Das letzte Bild ist falsch
http://prnt.sc/o5ck4g

gefixt. Danke für den Hinweis!

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 610
Projekt erledigt. Umgestellt sind nun:
  * Baden-Württemberg
  * Bayern
  * Berlin
  * Brandenburg
  * Bremen
  * Hamburg
  * Hessen
  * Mecklenburg-Vorpommern
  * Niedersachsen
  * Nordrhein-Westfalen
  * Rheinland-Pfalz
  * Saarland
  * Schleswig-Holstein
  * Thüringen

es fehlen:
  * Bund
  * Sachsen
dort gibt es aber keine allgemeine Stellenzulage mehr.

Johnsmith

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Hallo,

für Baden-Württemberg ist soweit ich das erkennen kann die Möglichkeit weggefallen, monatlich 22€ Abzug für Wahlleistungen in der Beihilfe auszuwählen.
Es wäre schön, wenn diese Option wieder hinzukäme.

Weiterhin wäre es für die Rechner 2020 bzw. 2021 interessant, wenn - sofern jetzt schon möglich - die entsprechenden Steuerjahre hinzugefügt würden.

Viele Grüße!

micha77

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 141
Beim hessischen Rechner ist mir folgendes aufgefallen:
1. die "besondere" Stellenzulage (also Ziffer 3-12) wird beim Rechner gar nicht mit eingerechnet
2. somit stimmt auch die Sonderzahlung nicht, diese inkludiert Grundgehalt, Familienzuschlag, Stellenzulage mD/gD, besondere Zulage (Ziffer 3-12)
3. Abzug der Beihilfe wird real nicht für die Berechnung der Sonderzahlung herangezogen - in dem Rechner wird aber der Wert von der Gesamtsumme abgezogen - entsprechend stimmt auch die Sonderzahlung nicht -

Goodie für eine Erweiterungsspalte bei den Zulagen ;-)
4. in Hessen gibt es einen Sonderbetrag für Kinder (2,13 € pro Kind) - 
§ 6 HSZG (Sonderbetrag für Kinder)
Berechtigte erhalten neben dem Grundbetrag für jedes Kind, für das ihnen für den jeweiligen Monat Familienzuschlag zusteht, einen Sonderbetrag in Höhe von 2,13 Euro.
Dieser fließt sofern ich das richtig überblicke aber nicht in die Sonderzahlung (siehe 1.) ein.


Trotzdem muss ich mal Danke sagen, da habt ihr euch richtig viel Mühe gemacht!