Autor Thema: [BR] Familienzulage 2 oder 3  (Read 1922 times)

Fingernagel

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[BR] Familienzulage 2 oder 3
« am: 26.06.2019 08:09 »
Hallo zusammen,

folgende potentielle Situation.

Beamter
Verheiratet
1 Kind bei mir wohnend, erhalte das Kindergeld
1 weiteres Kind aus vorheriger Beziehung, nicht bei mir wohnend, erhalte kein kindergeld, zahle unterhalt.
weder Frau noch ex-freundin sind im öD beschäftigt.

Familienzulage 2 für verheiratet + 1 Kind ist klar. Was ist mit dem 2. Kind? Ich zahle selbstverständlich Unterhalt + Kosten für die gemeinsamen Zeiten. Kann ich für dieses Kind die Hälfte die Hälfte der Familienzulage erhalten, auch wenn das Kind nicht bei mir wohnt und ich nicht das Kindergeld erhalte, das Kindergeld jedoch bei der Unterhaltszahlung mir zu 50% anrechnen darf?

Falls nein, wie ändert sich der Sachverhalt, wenn wir offiziell die 50/50 Regelung fahren, das Kind also zu beiden Teilen gleich bei der Mutter und bei mir wohnt. Dann entfällt die Unterhaltsverpflichtung, das Kindergeld wird offiziell geteilt und ich erhalte 50% der Familienzulage 3, richtig?

Wohngebietsthorsten

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Antw:[BR] Familienzulage 2 oder 3
« Antwort #1 am: 26.06.2019 11:19 »
Wer erhält den kinderbezogenen Familienzuschlag? 

Sie erhalten den kinderbezogenen Familienzuschlag, wenn Sie 

- das Kindergeld erhalten 

oder  

- grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird.