Autor Thema: Reisekosten bei Fachhochschulbesuch  (Read 4897 times)

ProfTii

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Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« am: 25.06.2019 08:53 »
Guten Morgen liebes Forum,

folgendes ist bei mir Sachstand:
Ich war vom 01.09.18 bis zum 31.05.19 von meinem Dienstherrn meiner entsprechende FH in NRW, im Rahmen des dualen Studiums (Bachelor of Laws), zugewiesen.
Für die Zeiten die ich die FH besucht habe, habe ich einen entsprechenden Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten gestellt.
Ich wohne knapp 70km von der FH entfernt und bin jeden Tag mit der Bahn gependelt.

Nun habe ich als Antwort auf meine Antrag eine Mail erhalten, dass ich eine  Mietvertrag vorlegen müsse, da ab einer Zuweisung von über 6 Monaten der Familienstand zu berücksichtigen sei. Das kann ich aber nicht, da ich eine Wohnung meiner Familie bewohnen und es keine offiziellen Mietvertrag gibt (ist eine Gefälligkeit). Nun soll ich nur 14 Tage der über 6 Monate, Anspruch auf Erstattung haben, da ich keinen eigenen Hausstand vorweisen kann. (25€ statt knapp 500€). Und ich bin die Strecke ja täglich gefahren.

Dass der Familienstand zu berücksichtigen ist bzw. Ich einen eigenen Haushalt nachweisen müsste, ergibt sich für lich aus den Regelungen, die ich bisher zu Rate gezogen habe nicht. Leider kann ich die zuständige SB auch nicht fragen, da diese für längere Zeit im Urlaub ist.

Ich hoffe ihr könnte mir hierbei helfen :)

ProfTii

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #1 am: 25.06.2019 08:59 »
Ergänzend hierzu, ich bin Beamter einer Kommune in NRW und falls hierfür relevant wohnhaft in RLP.

Laemat

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #2 am: 25.06.2019 15:17 »
Ein Anfang wäre schon einmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und das hier geschriebene an deine Reisekostenstelle schicken.

ProfTii

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #3 am: 25.06.2019 15:32 »
Da bisher noch kein Bescheid ergangen ist, kann ich noch keinen Widerspruch einlegen. Zudem ist wie oben geschrieben, die Dame die die Reisekostenabrechnung macht auf weiteres nicht im Haus und da sie keine Vertretung für diese Sachverhalte hat, konnte mir bisher auch niemand anderes weiterhelfen.

Ich hoffe auf eine rechtliche Einschätzung mit der ich dann im Fall der Fälle die entsprechenden Argumente bringen kann ;)

Lars73

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #4 am: 25.06.2019 15:39 »
Problem könnte sein, dass man dich der FH zugewiesen hat. Das also Dein Arbeitsort war. Trennungsgeld könnte ein Problem sein. Hast du in er Wohnung einen eigenen Haushalt? Wohnst du bei deiner Familie oder in einer Wohnung deiner Familie?

ProfTii

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #5 am: 25.06.2019 15:42 »
Ich wohne in einer Wohnung, die meiner Familie gehört.

Die Sache ist die, Kollegen die verheiratet sind, bzw. einen Mietvertrag vorlegen können bekommen ohne Probleme und Umwege die volle Summe für die knapp 9 Monate. Nur bei ledigen wird auch überhaupt ein entsprechender Nachweis verlangt.
Und wie gesagt, kann ich hierfür keine rechtliche Notwendigkeit im TEVO NRW oder LRKG NRW finden

WasDennNun

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #6 am: 25.06.2019 15:57 »
Ich wohne in einer Wohnung, die meiner Familie gehört.
Und warum macht ihr keinen Mietvertrag? Mit Miethöhe 0€ natürlich.

Spid

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #7 am: 25.06.2019 16:15 »
Sowohl §6 Abs. 6 als auch §7 Abs. 3 TEVO NW begrenzen die Wegstreckenentschädigung/Fahrtkostenerstattung der Höhe nach auf das Trennungstagegeld bei auswärtigem Verbleiben. Für Fälle nach §7 TEVO NW wird bei einer Zuweisungsdauer von länger als 6 Monaten an demselben Ort bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 TEVO NW nach Ablauf der ersten 14 Tage nach dem Tage der Beendigung der Antrittsreise kein Trennungstagegeld gezahlt (§7 Abs. 1 TEVO NW), mithin auch keine Wegstreckenentschädigung.

was_guckst_du

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #8 am: 26.06.2019 07:07 »
Ich wohne in einer Wohnung, die meiner Familie gehört.

...mit anderen Worten, du wohnst noch zu Hause...also keine eigene Wohnung...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

ProfTii

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #9 am: 26.06.2019 09:05 »
Danke für die Antworten  :)

Dann werd ich wohl mit meinen 25€ zufrieden sein müssen, falls meine Wohnung aus Kulanz nicht doch als Wohnung angesehen wird :D

WasDennNun

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #10 am: 26.06.2019 10:33 »
Mir ist unklar, ob du einen eigenen Hausstand hast oder nicht. Wohnst du im Hotel Mutti oder spendiert dir Mutti ihre nicht mitbewohnte Eigentumswohnung zur Verfügung.
Eigener Hausstand heißt meines Erachtens ja nicht, dass man Miete zahlt. Man kann auch einen eigenen Hausstand in einer Wohnung haben, die man kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommt.

RsQ

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #11 am: 26.06.2019 10:49 »
Na ja, aber Familien als Vermieter werden (auch im Steuerrecht usw.) kritisch gesehen. Da gibt es wohl die Sorge, dass man Dinge "frisiert" bzw. fingiert, um sich bei solchen Themen einen Vorteil zu verschaffen. Im Zweifel hat man dann als jemand, der de facto ja trotzdem die Fahrtwege hat, einen Nachteil.

WasDennNun

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #12 am: 26.06.2019 11:00 »
Na ja, aber Familien als Vermieter werden (auch im Steuerrecht usw.) kritisch gesehen. Da gibt es wohl die Sorge, dass man Dinge "frisiert" bzw. fingiert, um sich bei solchen Themen einen Vorteil zu verschaffen. Im Zweifel hat man dann als jemand, der de facto ja trotzdem die Fahrtwege hat, einen Nachteil.
Nein, da wird nichts kritisch gesehen, es wird nur genauer hingeguckt. Es wird steuerlich nur anerkannt, wenn es auch wie eine Vermietung unter Fremden abläuft und man eine "marktübliche" Miete nimmt.
In diesem Fall würde man ja eben NICHT es steuerlich geltend machen wollen (und können), da man ja keine Gewinnerzielungsabsicht hat.

ProfTii

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #13 am: 26.06.2019 11:04 »
Ich bewohnen mit meiner Freundin zusammen (nur wir beide alleine) eine Wohnung, deren Eigentümer meine Eltern sind

WasDennNun

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Antw:Reisekosten bei Fachhochschulbesuch
« Antwort #14 am: 26.06.2019 11:06 »
Also eigener Hausstand, wo ist das Problem? Mietvertrag von den Eltern schriftlich geben lasen und gut ist.
Wo ist das Problem?