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Reisekosten bei Fachhochschulbesuch

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ProfTii:
Ich wohne in einer Wohnung, die meiner Familie gehört.

Die Sache ist die, Kollegen die verheiratet sind, bzw. einen Mietvertrag vorlegen können bekommen ohne Probleme und Umwege die volle Summe für die knapp 9 Monate. Nur bei ledigen wird auch überhaupt ein entsprechender Nachweis verlangt.
Und wie gesagt, kann ich hierfür keine rechtliche Notwendigkeit im TEVO NRW oder LRKG NRW finden

WasDennNun:

--- Zitat von: ProfTii am 25.06.2019 15:42 ---Ich wohne in einer Wohnung, die meiner Familie gehört.

--- End quote ---
Und warum macht ihr keinen Mietvertrag? Mit Miethöhe 0€ natürlich.

Spid:
Sowohl §6 Abs. 6 als auch §7 Abs. 3 TEVO NW begrenzen die Wegstreckenentschädigung/Fahrtkostenerstattung der Höhe nach auf das Trennungstagegeld bei auswärtigem Verbleiben. Für Fälle nach §7 TEVO NW wird bei einer Zuweisungsdauer von länger als 6 Monaten an demselben Ort bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 TEVO NW nach Ablauf der ersten 14 Tage nach dem Tage der Beendigung der Antrittsreise kein Trennungstagegeld gezahlt (§7 Abs. 1 TEVO NW), mithin auch keine Wegstreckenentschädigung.

was_guckst_du:

--- Zitat von: ProfTii am 25.06.2019 15:42 ---Ich wohne in einer Wohnung, die meiner Familie gehört.

--- End quote ---

...mit anderen Worten, du wohnst noch zu Hause...also keine eigene Wohnung...

ProfTii:
Danke für die Antworten  :)

Dann werd ich wohl mit meinen 25€ zufrieden sein müssen, falls meine Wohnung aus Kulanz nicht doch als Wohnung angesehen wird :D

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