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Mitteilungspflicht?

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Meierhuber:
Hallo!

Gibt es sowas wie eine Mitteilungspflicht?

Befristeter Vertrag läuft bis Mitte August.
Habe Anfang Juli noch eine OP und werde voraussichtlich bis Mitte August krank geschrieben sein.

Bin ich verpflichtet, dem derzeitigen AG den OP Termin mitzuteilen?
Ist es ok, wenn ich bis dahin meine Überstunden abbaue und dann „einfach“ die Krankmeldung einreiche?

Muss ich sonst etwas wichtiges beachten?

Danke!

was_guckst_du:
...wenn keine Aussicht auf Verlängerung besteht, kann man so handeln...wer aber auch ein gutes Arbeitszeugnis möchte, sollte mit offenen Karten spielen...

Meierhuber:
Ich hab natürlich schon eine neue Stelle.
Die Verlängerung würde zwar mündlich zugesagt, aber in der Abteilung ist so ein schlechtes Betriebsklima, dass man dort nicht vernünftig arbeiten kann.
Daher möchte ich keine Verlängerung unterschreiben.

andi1504:
Der AG hat grundsätzlich ein Organisationsbedürfnis. Daher sehe ich es schon als Deine Pflicht an, ihn über die bevorstehende OP und die daraus voraussichtlich entstehende AU zu unterrichten.   

Börnie:

--- Zitat von: Meierhuber am 25.06.2019 15:17 ---Ich hab natürlich schon eine neue Stelle.
Die Verlängerung würde zwar mündlich zugesagt, aber in der Abteilung ist so ein schlechtes Betriebsklima, dass man dort nicht vernünftig arbeiten kann.
Daher möchte ich keine Verlängerung unterschreiben.



--- End quote ---
Du hast Dir doch die Antwort schon selber gegeben.
Was soll der Arbeitgeber denn machen, wenn Du ihm einfach die Krankmeldung auf den Tisch legst, wenn Du die OP hast?
Wenn das Arbeitszeugnis egal ist, mach es einfach so....

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