Autor Thema: Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?  (Read 23253 times)

nirvana

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Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« am: 25.06.2019 21:22 »
Hallo,

ich habe ein Vorstellungsgespräch in einem Jobcenter. Es geht um die Stelle eines Fachassistenten im Bereich Leistungsgewährung SGB II.

In der Anzeige stand nichts Außergewöhnliches an Anforderungen. Außer, dass man entweder Grundkenntnisse im SGB II haben sollte oder die Bereitschaft hsben muss, sich diese anzueignen. Sonst mehr oder weniger das übliche.

Aber welche Fragen könnten kommen oder kommen auf jeden Fall, besonders wenn man fachfremd ist? Anhand meines Lebenslaufs ist klar, dass ich (noch) keine Kenntnisse im SGB II habe. Klar, könnte ich es lesen. Aber davon kann ichs auch nicht.

Könnten Fragen kommen bzgl.:

- wie viele AlG II-Empfänger hat D, wie viele unser Kreis/unsere Stadt
- was ist AlG II
- was gehört dazu
- in welchen Bereichen besteht am meisten/am wenigsten Personalbedarf
...

?

Könnten irgendwelche "Psychofragen" kommen, wie z. B. was würden Sie tun

- wenn Sie einen AlG II-Bezieher vor sich sitzen haben und plötzlich kommt ihr Vorgesetzter herein und möchte, dass Sie sofort auf der Stelle ... erledigen
- wenn eine AlG II-Bezieher Ihnen gegenüber laut wird und Sie auch angreifen könnte
- Sie einem AlG II-Bezieher mitteilen müssen, dass der Strom abgestellt werden muss, und die ganze Großfamilie sitzt Ihnen gegenüber bzw. auf dem Flur
- wenn eine Kollegin den stillen Alarm auslöst und Sie der einzige sind, der noch im Hause sind
...
?

Welche Fragen darf, sollte oder muss ich stellen? Sowas, wie z. B.:

- Wann ist das frühestmögliche Eintrittsdatum?
- Wie lange dauert erfahrungsgemäß mind. die Einarbeitung?
- Ab wann frühestens werde ich erfahrungsgemäß alleine arbeiten dürfen, sollen, müssen?
- Wie groß ist das Team?
- Wie ist die Hierarchie?
...
?

Was sollte oder muss ich evtl. noch alles beachten?

Danke Euch.

LG

Sjuda

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #1 am: 26.06.2019 08:34 »
(...)
Könnten Fragen kommen bzgl.:

- wie viele AlG II-Empfänger hat D, wie viele unser Kreis/unsere Stadt
- was ist AlG II
- was gehört dazu
- in welchen Bereichen besteht am meisten/am wenigsten Personalbedarf
...

?

Könnten irgendwelche "Psychofragen" kommen, wie z. B. was würden Sie tun

- wenn Sie einen AlG II-Bezieher vor sich sitzen haben und plötzlich kommt ihr Vorgesetzter herein und möchte, dass Sie sofort auf der Stelle ... erledigen
- wenn eine AlG II-Bezieher Ihnen gegenüber laut wird und Sie auch angreifen könnte
- Sie einem AlG II-Bezieher mitteilen müssen, dass der Strom abgestellt werden muss, und die ganze Großfamilie sitzt Ihnen gegenüber bzw. auf dem Flur  ---> Das Gehört nicht zu den Aufgaben des JC.
- wenn eine Kollegin den stillen Alarm auslöst und Sie der einzige sind, der noch im Hause sind
...
?

Welche Fragen darf, sollte oder muss ich stellen? Sowas, wie z. B.:

- Wann ist das frühestmögliche Eintrittsdatum?
- Wie lange dauert erfahrungsgemäß mind. die Einarbeitung?
- Ab wann frühestens werde ich erfahrungsgemäß alleine arbeiten dürfen, sollen, müssen?
- Wie groß ist das Team?
- Wie ist die Hierarchie?
...
(...)


Ja.

Unknown

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #2 am: 26.06.2019 08:42 »
Ich kann dich beruhigen, in den überwiegenden Fällen, haben selbst die Mitarbeiter von Verwaltung- oder Sozialrecht keine Ahnung. Ich glaube ca. 40 Prozent der Klagen  gegen VAs sind erfolgreich. Mir ist bisher noch keine komplett rechtmässige EGV unter die Augen gekommen. Würde sich jeder Leistungsempfänger wehren, würde meiner Meinung nach das gesamte System zusammenbrechen, aber leider tun es nur sehr sehr wenige.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, überlege es dir gut, ob du ins Jobcenter gehen willst. Das einzige was zählt sind Zahlen von oben und die eigentliche Aufgabe, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen wird sekundär. Es werden sinnlose Maßnahmen verteilt, weil der Leistungsempfänger dann aus der Statistik fällt usw. Die Sinnlosigkeiten könnte man ewig fortsetzen.

Coco4K

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #3 am: 26.06.2019 08:45 »
Ich kann dich beruhigen, in den überwiegenden Fällen, haben selbst die Mitarbeiter von Verwaltung- oder Sozialrecht keine Ahnung. Ich glaube ca. 40 Prozent der Klagen  gegen VAs sind erfolgreich. Mir ist bisher noch keine komplett rechtmässige EGV unter die Augen gekommen. Würde sich jeder Leistungsempfänger wehren, würde meiner Meinung nach das gesamte System zusammenbrechen, aber leider tun es nur sehr sehr wenige.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, überlege es dir gut, ob du ins Jobcenter gehen willst. Das einzige was zählt sind Zahlen von oben und die eigentliche Aufgabe, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen wird sekundär. Es werden sinnlose Maßnahmen verteilt, weil der Leistungsempfänger dann aus der Statistik fällt usw. Die Sinnlosigkeiten könnte man ewig fortsetzen.

In dieser naiven Pauschalität einfach nur falsch.

Sjuda

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #4 am: 26.06.2019 08:57 »
Ich kann dich beruhigen, in den überwiegenden Fällen, haben selbst die Mitarbeiter von Verwaltung- oder Sozialrecht keine Ahnung. Ich glaube ca. 40 Prozent der Klagen  gegen VAs sind erfolgreich. Mir ist bisher noch keine komplett rechtmässige EGV unter die Augen gekommen. Würde sich jeder Leistungsempfänger wehren, würde meiner Meinung nach das gesamte System zusammenbrechen, aber leider tun es nur sehr sehr wenige.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, überlege es dir gut, ob du ins Jobcenter gehen willst. Das einzige was zählt sind Zahlen von oben und die eigentliche Aufgabe, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen wird sekundär. Es werden sinnlose Maßnahmen verteilt, weil der Leistungsempfänger dann aus der Statistik fällt usw. Die Sinnlosigkeiten könnte man ewig fortsetzen.

Die Mitarbeiter in den JC haben überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium. Was dich zu der Behauptung führt, die Mehrzahl aller Mitarbeiter hätte keine Ahnung, würde mich interessieren.
Noch keine rechtmäßige EGV gesehen? Da ist natürlich der Schluss zwangsläufig, dass alle EGV rechtswidrig sind.
Menschen in Arbeit bringen ist sekundär? Sinnlose Maßnahmen? Man sollte nicht unerwähnt lassen, dass sich der Kundenbestand verfestigt. Der Anteil an Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern ist hoch. Die Menschen ohne Arbeit, die noch vom ALG II abhängig sind, haben oft multiple Vermittlungshemmnisse, die eine Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt erschweren oder fast unmöglich machen. In diesen Fällen ist die Priorität nicht die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, sondern Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, z.B. durch bestimmte Maßnahmen.

Insgesamt ein substanzloser Frustpost, von dem man sich nicht beeinflussen lassen sollte.

Unknown

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #5 am: 26.06.2019 09:14 »
Die Mitarbeiter in den JC haben überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium. Was dich zu der Behauptung führt, die Mehrzahl aller Mitarbeiter hätte keine Ahnung, würde mich interessieren.
Schauen wir doch einfach mal bei Tacheles vorbei und fragen nach ein paar Beispielen. Es ist doch kein Geheimnis, dass es nur um Zahlen geht und alle Arbeitsverträge befristet sind. Eine Maßnahme dient doch primär nur dazu, dass der Leistungsempfänger aus der Statistik verschwindet und danach wird geguckt, ob sie evtl. sinnvoll ist. War das, was Inge Hannemann erzählt hat, alles gelogen?
Warum werden oftmals in einer EGV nur die rechtlichen Pflichten der Behörde erwähnt und selten so konkretisiert, wie es das Sozialrecht fordert? Aber de Leistungsempfängern werden viele Pflichten aufgedrückt.

Coco4K

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #6 am: 26.06.2019 10:02 »
Die Mitarbeiter in den JC haben überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium. Was dich zu der Behauptung führt, die Mehrzahl aller Mitarbeiter hätte keine Ahnung, würde mich interessieren.
Schauen wir doch einfach mal bei Tacheles vorbei und fragen nach ein paar Beispielen. Es ist doch kein Geheimnis, dass es nur um Zahlen geht und alle Arbeitsverträge befristet sind. Eine Maßnahme dient doch primär nur dazu, dass der Leistungsempfänger aus der Statistik verschwindet und danach wird geguckt, ob sie evtl. sinnvoll ist. War das, was Inge Hannemann erzählt hat, alles gelogen?
Warum werden oftmals in einer EGV nur die rechtlichen Pflichten der Behörde erwähnt und selten so konkretisiert, wie es das Sozialrecht fordert? Aber de Leistungsempfängern werden viele Pflichten aufgedrückt.

Erstens wiederholst Du deine stumpfsinnigen Aussagen, zweitens hast Du deine trolligen Behauptungen noch immer nicht objektiv belegt. Wenn Dir das nicht möglich sein sollte, dann verschwinde doch einfach aus diesem Thread und lass' Dich bei Tacheles aus... ;)

Kat

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #7 am: 26.06.2019 10:54 »

Die Mitarbeiter in den JC haben überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium. Was dich zu der Behauptung führt, die Mehrzahl aller Mitarbeiter hätte keine Ahnung, würde mich interessieren.


Das stimmt leider nicht, zumindest nicht bei den Angestellten der BA. Die BA stellt jeden ein, der nicht bei 3 auf dem Baum ist. Da sind dann auch schonmal Geologen, Friseure und in der DDR studierte Ingenieure dabei, die von Recht mal so gar keine Ahnung haben.

was_guckst_du

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #8 am: 26.06.2019 12:19 »
...aber die wissen zumindest, wie sich die Antragsteller fühlen... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Unknown

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #9 am: 26.06.2019 12:41 »
Wenn ich mir die Statistik so anschaue:
Zitat
Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.
Quelle: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2
In dieser Statistik sind noch nicht mal die Klagen und Widersprüche der Optionskommunen enthalten.

Ich finde es sehr viel, dass 4 von 10 Klagen (teilweise) erfolgreich sind. Keine zivile Firma könnte es sich leisten soviele Klagen zu verlieren. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum ist das so?

Wenn die Mitarbeiter
[...] überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium
absolviert haben, warum wird in vier von zehn Fällen für den Leistungsempfänger entschieden? Da muss doch die Behörde im Umkehrschluss vier falsche Bescheide versendet haben. Aus meiner Sicht ist so eine hohe Fehlerquote ein absolut Armutszeugnis.

Erstens wiederholst Du deine stumpfsinnigen Aussagen, zweitens hast Du deine trolligen Behauptungen noch immer nicht objektiv belegt. Wenn Dir das nicht möglich sein sollte, dann verschwinde doch einfach aus diesem Thread und lass' Dich bei Tacheles aus... ;)
Vielleicht reicht das ja als Beweis meiner trolligen Behauptungen.

Spid

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #10 am: 26.06.2019 12:45 »
Jedem halbwegs verständigen Menschen sollte klar sein, daß sich aus den Ausführungen keinerlei Rückschlüsse auf die Fehlerquote ziehen lassen.

was_guckst_du

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #11 am: 26.06.2019 12:47 »
...das muss aber nicht unbedingt eine JobCenter spezifische Quote sein...kann durchaus sein, dass auch in anderen Bereichen der Verwaltung, wo "besser ausgebildete" Spezialisten die VA´s erlassen, die Quote nur deswegen besser ist, weil hier ein Teil derjenigen, die vor Gericht wahrscheinlich obsiegen würden, aufgrund des Kostenrisikos erst gar nicht klagen...

...das Klientel im Jobcenter ist klagewilliger, weil das Sozialgerichtsverfahren kostenlos ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Coco4K

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #12 am: 26.06.2019 12:50 »
Wenn ich mir die Statistik so anschaue:
Zitat
Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.
Quelle: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2
In dieser Statistik sind noch nicht mal die Klagen und Widersprüche der Optionskommunen enthalten.

Ich finde es sehr viel, dass 4 von 10 Klagen (teilweise) erfolgreich sind. Keine zivile Firma könnte es sich leisten soviele Klagen zu verlieren. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum ist das so?

Wenn die Mitarbeiter
[...] überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium
absolviert haben, warum wird in vier von zehn Fällen für den Leistungsempfänger entschieden? Da muss doch die Behörde im Umkehrschluss vier falsche Bescheide versendet haben. Aus meiner Sicht ist so eine hohe Fehlerquote ein absolut Armutszeugnis.

Erstens wiederholst Du deine stumpfsinnigen Aussagen, zweitens hast Du deine trolligen Behauptungen noch immer nicht objektiv belegt. Wenn Dir das nicht möglich sein sollte, dann verschwinde doch einfach aus diesem Thread und lass' Dich bei Tacheles aus... ;)
Vielleicht reicht das ja als Beweis meiner trolligen Behauptungen.

:D :D :D
Kommst hier mit "O-Ton Arbeitsmarkt...die alternative Berichterstattung an" und wirfst irgendwelche suspekten Statistiken um Dich... Weiterhin belegen vier aus zehn erfolgreichen Klagen nicht den Bildungsstand der Jobcenter-Mitarbeitenden. Bist Du ein Troll oder hast Du tatsächlich mal Erfahrungen in einem Jobcenter gesammelt? Wenn "hinter dem Schreibtisch", dann ahnt mir böses, würde im Umkehrschluss aber für Deine Behauptung sprechen, dass dort "keine Ahnung [...]" vorhanden ist :D

Edit: Bin aus dem Thema jetzt raus!

Sjuda

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #13 am: 26.06.2019 12:53 »
Wenn ich mir die Statistik so anschaue:
Zitat
Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.
Quelle: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2
In dieser Statistik sind noch nicht mal die Klagen und Widersprüche der Optionskommunen enthalten.

Ich finde es sehr viel, dass 4 von 10 Klagen (teilweise) erfolgreich sind. Keine zivile Firma könnte es sich leisten soviele Klagen zu verlieren. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum ist das so?

Wenn die Mitarbeiter
[...] überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium
absolviert haben, warum wird in vier von zehn Fällen für den Leistungsempfänger entschieden? Da muss doch die Behörde im Umkehrschluss vier falsche Bescheide versendet haben. Aus meiner Sicht ist so eine hohe Fehlerquote ein absolut Armutszeugnis.

Erstens wiederholst Du deine stumpfsinnigen Aussagen, zweitens hast Du deine trolligen Behauptungen noch immer nicht objektiv belegt. Wenn Dir das nicht möglich sein sollte, dann verschwinde doch einfach aus diesem Thread und lass' Dich bei Tacheles aus... ;)
Vielleicht reicht das ja als Beweis meiner trolligen Behauptungen.


Nein, es zeigt lediglich, dass du dich nicht auskennst.

Wenn man die Statistiken zum Erfolg von Rechtsbehelfen heranzieht, dann muss man genauer differenzieren.
Gibt es Häufungen bei den Sachgebieten (also Klage- oder WS-Gegenstand, z.B. KdU, Anrechnung von Einkommen etc.)? KdU beispielsweise ist ein sehr komplexes Themengebiet, bei dem die Bearbeiter im JC es oft gar nicht richtig machen können. Was sind eigentlich die Stattgabegründe? Fehlerhafte Rechtsanwendung ist den Bearbeitern zuzurechnen, ein neuer Sachvortrag und/oder nachgereichte Unterlagen hingegen nicht.

Infa

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Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
« Antwort #14 am: 26.06.2019 12:55 »
Mit den Fragen bist du schon ganz gut aufgestellt. Ich würde mir noch die Struktur der Behörde ganz genau angucken und lernen wie diese aufgeteilt ist. Wichtig sind mMn die Standorte und die jeweiligen Teams.


Was Widersprüche und Klagen angeht kann ich nur sagen, dass die Richter vor den Sozialgerichten auch mehr in die Richtung des Hilfebedürftigen entscheiden. Unsere Klagequote liegt im Schnitt bei über 70% volle Zurückweisung.


Grüße aus der Rechtsstelle SGB II